Nachtrag:
Und bei der Beihilfe im Krankheitsfall wird darüber nachgedacht, ob man diese Leistungen wieder streng an die Leistungen der GKV anpassen soll - es wird Nachgedacht! Kosteneinsparung, wenn das jemand kennt!
Den Rest lass ich mal unkommentiert, aber für diese "Überlegung" gibt es im BMG eine eigene Mannschaft, Prüfgruppe genannt. Soweit mir bekannt ist, sollen die Kollegen eruieren, welche Schritte in welchem Zeithorizont ergriffen werden können um die von der derzeitigen Hausleitung präferierte Bürgerversicherung einführen zu können.
Hierzu gehört auch ein Vergleich der Leistungskataloge von GKV und Beihilfe bzw. die Erarbeitung einer Rechtsgrundlage/eines Übereinkommens auf deren Basis die PKVen den bisherigen Beamten trotz. ggf. vorhandener Ausschlüsse oder Risikozuschläge Leistungen gewähren würden, die fortan nicht mehr in bisher bekanntem Umfang in der Beihilfe vorkommen. Quasi eine Beihilfeergänzungs-ergänzungsvereinbarung die Bestandsbeamte abschließen können um sich weiterhin eine PKV-ähnliche Krankheitsabsicherung zu gönnen.
Verfassungskonformität und Co sind hier bisher gar kein Gegenstand der Betrachtung, es gibt nicht einmal offizielle Gesprächskanäle mit Abteilung D / BMI oder II A4 /BMF.
Persönliche Einschätzung: Bleibt es bei einem roten Kanzler sehen wir die Bürgerversicherung in der nächsten Legislatur, auch für die künftige Beamtenschaft. Frühestens dann könnte man an die Leistungen der Beihilfe nachhaltig ran, wobei ich glaube, dass es verfassungsrechtlich eher geboten sein wird, die bis zum Stichtag der BV verbeamteten in der aktuellen Form weiterzuführen und erst die neuen Beamten umzustrukturieren. Was das mit der Altersbelastung der PKV-Tarife macht kann sich indes jeder recht gut selbst ausrechnen *money money money*