Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
eclipsoid:
W-Besoldung ist (fast immer) Ländersache. Du musst auf deinen Landesgesetzgeber warten.
uniprof:
--- Zitat von: eclipsoid am 29.12.2023 18:01 ---W-Besoldung ist (fast immer) Ländersache. Du musst auf deinen Landesgesetzgeber warten.
--- End quote ---
Das stimmt für mich, es gibt aber auch Profs etwa an den Bundeswehrunis in W in München und Hamburg. Für die gilt aber, wie ich gerade gefunden habe, §3 UniBwLeistBV: "Unbefristet vergebene Leistungsbezüge nehmen an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen nach § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes mit dem Prozentsatz teil, um den sich das Grundgehalt der Besoldungsgruppe verändert, der die Professorin oder der Professor angehört." Damit ist für den Bund die Frage geklärt. Auch hier ist damit eine soziale Komponente enthalten, steigen doch die Leistungsbezüge in W2 damit prozentual stärker als in W3.
Wie das die Länder regeln werden, bleibt spannend. Leistungsbezüge in W machen ja einen nicht zu verbachlässigenden Anteil der Gesamtbezüge aus ...
eclipsoid:
--- Zitat von: uniprof am 29.12.2023 19:23 ---
Das stimmt für mich, es gibt aber auch Profs etwa an den Bundeswehrunis in W in München und Hamburg. Für die gilt aber, wie ich gerade gefunden habe, §3 UniBwLeistBV: "Unbefristet vergebene Leistungsbezüge nehmen an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen nach § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes mit dem Prozentsatz teil, um den sich das Grundgehalt der Besoldungsgruppe verändert, der die Professorin oder der Professor angehört." Damit ist für den Bund die Frage geklärt. Auch hier ist damit eine soziale Komponente enthalten, steigen doch die Leistungsbezüge in W2 damit prozentual stärker als in W3.
...
--- End quote ---
Die soziale Komponente kann ich noch nicht nachvollziehen: Wenn sich die Gesamtbesoldung aus der Summe von Leistungsbezügen und Grundgehalt ergibt, und wenn die Leistungsbezüge mit dem Prozentsatz des Grundgehalts steigen, dann bleibt doch der prozentuale Abstand zwischen W2 und W3 gleich. Oder habe ich da einen Fehler in meinen Überlegungen?
wizzard:
--- Zitat von: Elur am 27.12.2023 20:46 ---Ich habe ca. 47 Euro netto mehr. Allerdings wurden meine Beiträge für die PKV erhöht und ich habe die Bescheinigung der PKV an die Dienststelle weitergegeben. Wahrscheinlich sind ein paar Euro der Erhöhung auch darauf zurückzuführen?!
--- End quote ---
Werden die Beiträge seit November 2023 nicht sowieso elektronisch an die Bezügeabteilung übermittelt?
uniprof:
--- Zitat von: eclipsoid am 30.12.2023 20:41 ---
Die soziale Komponente kann ich noch nicht nachvollziehen: Wenn sich die Gesamtbesoldung aus der Summe von Leistungsbezügen und Grundgehalt ergibt, und wenn die Leistungsbezüge mit dem Prozentsatz des Grundgehalts steigen, dann bleibt doch der prozentuale Abstand zwischen W2 und W3 gleich. Oder habe ich da einen Fehler in meinen Überlegungen?
--- End quote ---
Das W2-Grundgehalt ist geringer als das W3-Grundgehalt, damit sind die 200€ umgerechnet für W2 prozentual mehr wert als bei W3. Mit diesem höheren Prozentwert werden dann die Leistungsbezüge erhöht. Dieselben 1000€ Leistungsbezüge geben damit bei W2 eine höhere Erhöhung als bei W3.
Der Sockelbetrag liefert damit durch die Hintertür auch in den Leistungsbezügen eine Erhöhung, die prozentual bei W2 höher ist als bei W3, wenn ich hier keine. Denkfehler habe …
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version