Und was erhoffst du dir durch die amtsangemessen Allimentierung und vor allem wann ?
Ich habe noch grob 16 Jahre bis zur Pension und wette das bis dahin nicht passiert ist in Richtung amtsangemessen Allimentierung bzw. man die Geachichte irgendwie glatt bügelt ohne mehr Geld bezahlen zu müssen.
Nein, dieses Jahr macht das BVerfG Dampf. Einige Bundesländer haben schon Nachzahlungen geleistet, der Bund einen (natürlich komplett rechtswidrigen) Entwurf in der Schublade. Dazu Hessen, das 2 x 3 % die Grundbesoldung anhebt.
Es tut sich also sehr wohl etwas. Die Frage wird sein, wie konkret das BVerfG die Anforderungen für Bund und Länder formuliert und wie viel Zeit zur Umsetzung eingeräumt wird.
Der Ansatz von Hessen ist zwar besser als die Zuschlagsorgien/Abschmelzungen/Anrechungen von Einkommen von Ehepartnern und Co. wie es in verschiedenen Entwürfen der Fall ist.
Bei der Hessen-Variante gilt das Motto: "Stimmt so". Gerade für Leute mit älteren Widersprüchen ab 2015 oder so wäre das kein guter Deal.
Der mangelnde Wille die amtsangemessene Alimentation für Jedes Jahr einzeln auszurechen sollte einem zu denken geben. Man kann auch nicht einfach die Wiederherstellung der amtsangemessene Alimentation zeitlich strecken. Die Streckung in Hessen hat finanzielle Gründe, das BVerfG hat aber bereits vor langer Zeit deutlich gemacht, dass man die amtsangemessene Alimentation nicht mit Haushaltsgründen ablehnen darf.
Das Mindestabstandsgebot wird seit dem 01.01.2023 wegen der Bürgergelderhöhung bei allen 17 Besoldungskreisen verletzt. Eine Behebung ist nicht beabsichtigt, man wird es einfach mit den anstehenden Erhöhungen unter den Tisch fallen lassen.