Zur Diskussion einer Inflationsprämie für Versorgungsempfänger des Bundes.
Wenn es diese gibt, dann wohl nicht die 3.000 € sondern gekürzt nach § 5 BeamtVG (0,9901) und mit dem individuellen Ruhegehaltssatz von maximal 71,75%. Durchschnittlich liegt dieser im Bund angeblich bei 67-68%.
Ausgehend vom Abschluss TVöD (06/23: 1.240 € und ab 07/23 220 €/Monat) und von der Brutto Durchschnittspension für Bundesbeamte ergibt die so gekürzte Inflationsprämie ca. 4,5 % der durchschnittlichen Versorgungsbezüge für 2023.
2022 gab es eine Erhöhung der Bundes-Besoldung um 1,8%.
Eine tabellenwirksame Erhöhung von eventuell 7,8 % o. ä. soll es vielleicht dann ab 03/2024 geben.
Die Inflation 2022 gab destatis 2022 mit 8,7 % an.
Die aktuelle Inflationsprognose der Bundesregierung für 2023: 6,0 %.
Zum Vergleich die aktuellen Erhöhungen der gesetzlichen Renten:
01.07.2022: alte Bundesländer +5,35 % und neue Bundesländer +6,12 %
01.07.2023: alte Bundesländer +4,39 % und neue Bundesländer +5,86 %
Und da spricht die BMI ernsthaft davon, dass sie Pensionären nicht etwas geben kann, was Rentner nicht bekommen?