Der Beitrag des Springer-Mediums beinhaltet über den sachlichen Fehler hinaus, dass der Tarifabschluss im Bund keinerlei mittelbare Auswirkungen für Kommunalbeamte hat (worauf Umlauf und andreb berechtigt hinweisen), das es auszeichnende Programm: Unvollständigkeit, Stimmungsmache, Unwille zur Reflexion:
Berechtigt wird u.a. hervorgehoben, dass die Inflationsausgleichprämie in Höhe von 3.000,- € netto nicht nur aktiven Beamten und Beamtinnen gewährt werden solle, sondern ebenso dem Bundeskanzler und seinem Kabinett. Nicht betrachtet werden die weiteren vom Gesetzentwurf betrachteten Institutionen und Ämter, worin sich die Unvollständigkeit zeigt, die als solche offensichtlich stimmungsmachend wirken soll und nicht reflektiert, dass auch die vom Gesetzentwurf betrachteten Ämter von der Inflation betroffen sind.
Berechtigt wird ebenso hervorgehoben, dass ebenfalls Versorgungsempfängerinnen und -empfängern in Abhängigkeit von ihrem Versorgungsanspruch eine eingeschränkte Inflationausgleichsprämie erhalten sollen. Unvollständig bleibt, dass über die Erhöhung von Besoldung und Versorgung in den letzten Jahren nicht berichtet wird. Beide sind 2021 und 2022 nominal um 1,2 % und 1,8 %, real um 0,9 % und 1,35 % angehoben worden und werden weiterhin 2023 nicht angehoben. Stimmungmachend wird dann der Schlusssatz vollzogen: "Im Klartext: Inflationsprämie für pensionierte Beamte – aber die Rentner schauen in die Röhre!" Denn unvollständig bleibt, weil hier nicht darüber berichtet wird, dass die Renten im Sinne der Rentenanpassungsformel 2021 in den sog. alten Ländern nicht und in den sog. neuen zum 01.07.2021 um 0,72 % (real um 0,36 %) sowie zum 01.07.2022 um 5,35 % (real um 2,68%) und 6,12 % (real um 3,06 %) angehoben worden sind und zum 01.07.2023 um 4,39 % (real um 2,2 %) und 5,86 % (real um 2,93 %) angehoben werden. Entsprechend wird den Rentenempfängern zwar keine Inflationsausgleichsprämie gewährt, sie schauen jedoch dennoch nicht in die Röhre, sondern erhalten eine (regelmäßige) Rentenerhöhung, während den aktiven Beamten und Versorgungsempfängern im Rahmen einer Nullrunde eine nicht tabellenwirksame Ausgleichszahlung gewährt wird.
Zu dieser einfachen Berichterstattung sieht sich das Medium wohl aus Gründen, die ihm bekannt sein könnten, nicht in der Lage, sodass sich auch hier die für es typische Reflexion findet, nämlich gar keine. Entsprechend zeigt sich auch, dass das Medium sich nicht in der Lage sieht, eine inhaltlich sachgerechte Überschrift zu bilden, wenn es seine Überschrift wie folgt formuliert: "BILD deckt auf: Inflationsprämie für Kanzler und Minister". Denn tatsächlich wird hier zunächst einmal nichts aufgedeckt, da der Gesetzentwurf seit letzter Woche auf der Seite des Bundesinnenministeriums öffentlich zugänglich ist. Darüber hinaus sollte es präziser heißen, um den Inhalt in einer Überschrift zusammenzufassen: "Bild deckt zu: Wir können wie immer nicht sachlich".
Nun gut, wer bereit ist, für das Medium Geld auszugeben, dürfte kaum eine andere Erwartung haben, sodass davon auszugehen sein dürfte, dass diese Gruppe der Leser das findet, was sie suchen wird: Berichterstattung, die grundsätzlich an die niederen Instinkte appelliert. Und wer eine andere Erwartung an das Medium hat, es aber trotzdem liest, wird wissen, was ihn erwartet: Berichterstattung, die grundsätzlich an die niederen Instinkte appelliert.