Moin Moin,
die ÜbGeb. berechnens sich aus dem Grundgehalt.
Daraus folgt, wenn sich das theoretische Grundgehalt ändert, wird dies auch auf die ÜbGeb. übertragen.
In dem Fall würde sich der MaxBetrag, den du erhalten darfs ändern und somit zu einer Minderung einer etwaigen Kürzung, folglich eine Mehrauszahlung nach sich zeihen.
Da auch Soldaten nach BBesTab A oder B besoldet werden, wirst duz nicht runter fallen. Du solltest das Ganze nur im Auge behaltenund ggf. den zuständigen Bearbeiter auf deiner Bezügeabrechnung anrufen, solltest du, sobald die Nummer durch ist, keine Veränderung auf deiner Bezügemitteilung feststellen.