Die Frage ist ja nur, ob Übergangsgebührnisempfänger auch die Inflationsausgleichsprämie erhalten, da sie Versorgungsbezüge beziehen.
Im Gesetztesentwurf vom BMI wir ja nur von Dienstbezügen gesprochen. Damit werden ÜG-Empfänger ja ausgeklammert.
Aber ja, ändert sich das Brutto bei den Dienstbezügem hat das gleichwohl Auswirkungen auf die Versorgung.