Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion

Begonnen von Admin, 23.04.2023 04:17

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Warzenharry

Zitat von: Auso1 am 26.06.2023 07:59
Vielen Dank für die Info.

Also auch, wenn das DZE vor der Erhöhung der BBesTab liegt wird dies zu gegebener Zeit angepasst?
Dann ist die Aussage "Berechnet sich nach dem letzten Gehalt" also wohl nur auf die Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe bezogen.

Ich kann nur sagen, dass es bei mir so war, dass auch nach DZE noch Anpassungen an meinen ÜG vorgenommen wurden. Also JA. Erhöht sich innerhalb der ÜbGeb die Grundbesoldung, hat dies auch einen Einfluss auf deine ÜbGeb.

Sonnenschein0

Die Frage ist ja nur,  ob Übergangsgebührnisempfänger auch die Inflationsausgleichsprämie erhalten, da sie Versorgungsbezüge beziehen.

Im Gesetztesentwurf vom BMI wir ja nur von Dienstbezügen gesprochen. Damit werden ÜG-Empfänger ja ausgeklammert.

Aber ja, ändert sich das Brutto bei den Dienstbezügem hat das gleichwohl Auswirkungen auf die Versorgung.

Warzenharry

Ja das ist fraglich. Ich persönlich würde nicht mit der Inflationsprämie rechnen aber spätestens ab der grundlegenden Besoldungsanpassung in 2024 sollten sich auch die ÜbGeb ändern.

PNUBeamter

Zitat von: MasterOf am 25.05.2023 14:14
Zitat von: PNUBeamter am 25.05.2023 13:30
Hallo zusammen,

habe gerade online meine Bezügemitteilung 06/2023 angeschaut und kann nun offiziell bekanntgeben,
daß man im Bereich der PNU wohl noch nichts zusätzlich zur Auszahlung angewiesen hat.

Bleibt in Juni also erst einmal noch bei der kleinen Kugel Eis ...   ;)

PNU = PostNachfolgeUnternehmen

Also das war zu erwarten. Frühestens mit der Bezügemitteilung für Juli wird es kommen.

Schlicht zur allgemeinen Info und ohne Diskussionsanstoß:

Bei der Alimentation für PNU in 07/2023 ist noch keine Inflationsausgleichsprämie enthalten.

flip

Zitat von: PNUBeamter am 27.06.2023 07:40
Zitat von: MasterOf am 25.05.2023 14:14
Zitat von: PNUBeamter am 25.05.2023 13:30
Hallo zusammen,

habe gerade online meine Bezügemitteilung 06/2023 angeschaut und kann nun offiziell bekanntgeben,
daß man im Bereich der PNU wohl noch nichts zusätzlich zur Auszahlung angewiesen hat.

Bleibt in Juni also erst einmal noch bei der kleinen Kugel Eis ...   ;)

PNU = PostNachfolgeUnternehmen

Also das war zu erwarten. Frühestens mit der Bezügemitteilung für Juli wird es kommen.

Schlicht zur allgemeinen Info und ohne Diskussionsanstoß:

Bei der Alimentation für PNU in 07/2023 ist noch keine Inflationsausgleichsprämie enthalten.

Am 12. Juli soll der Entwurf des BBVAnpG in der Kabinettsabstimmung sein. Falls alles glatt läuft, wird bei den Bundesbeamten frühestens zum September gezahlt werden können, und das auch nur unter Vorbehalt. Demnach können auch die Beamten der PNU nicht früher dran sein.

Jeans

Zitat von: flip am 27.06.2023 16:27
Zitat von: PNUBeamter am 27.06.2023 07:40
Zitat von: MasterOf am 25.05.2023 14:14
Zitat von: PNUBeamter am 25.05.2023 13:30
Hallo zusammen,

habe gerade online meine Bezügemitteilung 06/2023 angeschaut und kann nun offiziell bekanntgeben,
daß man im Bereich der PNU wohl noch nichts zusätzlich zur Auszahlung angewiesen hat.

Bleibt in Juni also erst einmal noch bei der kleinen Kugel Eis ...   ;)

PNU = PostNachfolgeUnternehmen

Also das war zu erwarten. Frühestens mit der Bezügemitteilung für Juli wird es kommen.

Schlicht zur allgemeinen Info und ohne Diskussionsanstoß:

Bei der Alimentation für PNU in 07/2023 ist noch keine Inflationsausgleichsprämie enthalten.

Am 12. Juli soll der Entwurf des BBVAnpG in der Kabinettsabstimmung sein. Falls alles glatt läuft, wird bei den Bundesbeamten frühestens zum September gezahlt werden können, und das auch nur unter Vorbehalt. Demnach können auch die Beamten der PNU nicht früher dran sein.

Manche haben ihren Zwang, unbedingt diskutieren zu müssen, einfach nicht im Griff  ::) .


jediefe

Hallo in die Runde,

ich habe mir jetzt mal in Ruhe den Referentenentwurf zur Besoldungsanpassung der Bundesbeamten zu Gemüte geführt. Etwas ratlos lässt mich dabei die Tatsache zurück, dass zwar die Bezüge nach EZulV für Dienst zu ungünstigen Zeiten entsprechend angepasst werden, die Zulagen nach §17 für Dienst zu wechselnden Zeiten aber unberührt bleiben. Gibt es dafür eine adäquate Begründung oder wird hier versucht, etwas unter den Tisch fallen zu lassen?

Referenz: https://www.gesetze-im-internet.de/ezulv_1976/BJNR011010976.html#BJNR011010976BJNG002300311


vh

Als Versorgungsempfänger muss ich mitteilen, dass sich die Bezüge ab 07/2023 verringert haben.
Grund: Erhöhung des Abzugs nach § 50f BeamtVG

sailor

Zitat von: vh am 02.07.2023 11:51
Als Versorgungsempfänger muss ich mitteilen, dass sich die Bezüge ab 07/2023 verringert haben.
Grund: Erhöhung des Abzugs nach § 50f BeamtVG

seltsam , bei mir nicht.

vh

@sailor
Vielleicht ist deine Versorgungsstelle nicht so schnell oder es gibt einen anderen Grund?
Bei mir hat sich der Abzug von 1,525 % auf 1,7 % erhöht.
https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__50f.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__55.html

Michael200753


Desaster


Jeans

Zitat von: vh am 02.07.2023 19:31
@sailor
Vielleicht ist deine Versorgungsstelle nicht so schnell oder es gibt einen anderen Grund?
Bei mir hat sich der Abzug von 1,525 % auf 1,7 % erhöht.
https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__50f.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__55.html

Die Prozentzahl taucht aber in der Bezügemitteilung nicht auf, oder? Bei mir steht da jedenfalls nix Prozentuales. Der Betrag, der abgezogen wird (wurde), ist exakt gleich geblieben.

Allerdings gibt es ganz unten folgende "Mitteilung":

Zitat
Auf Grund einer gesetzlichen Änderung des § 55 Absatz 1 SGB XI voraussichtlich zum 1. Juli 2023 ist der Abzug für Pflegeleistungen nach § 50f BeamtVG anzupassen. Die Auszahlung der Versorgungsbezüge für den Monat Juli 2023 erfolgt daher unter Vorbehalt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den folgenden Bezügeabrechnungen.

Da bin ich ja mal gespannt, ob man - statt endlich die Inflationsausgleichsprämie zu erhalten - nächsten Monat sogar noch weniger bekommt  ::) ...