Richten dürfte es wohl nur ein Bewusstseinswandel in der Politik, der zum Ende des konzertierten Verfassungsbruchs führte. Und von dem sind wir offensichtlich weiterhin weit entfernt. Nicht umsonst zeigen sich die Parlamentarischen Staatsekretäre hinsichtlich des Besoldungsrechts nur noch in einer sachlichen Sprachlosigkeit, die auf's Ganze gesehen hier zu einem gestörten Verhältnis zwischen der politischen Klasse, die hier den Verfassungsbruch konzertiert - also gemeinschaftlich - betreibt, und den von ihm Betroffenen führt. Wie der hier wiederkehrend herangezogene Luhmann es definiert hat, kann man ein Denken als ideologisch begreifen, das sich nicht auf das bezieht, was nicht nicht ist, sondern auf das, was auch anders sein könnte. Das Bundesverfassungsgericht gibt direktiv vor, was im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle nicht nicht ist, der konzertierte Verfassungsbruch handelt politisch hingegen gemeinschaftlich im Rahmen dessen, was anders ist. Man muss sich also als politische Klasse nicht wundern, wenn in ihrer Mitte eine in Teilen faschistische Partei ihre politische Auferstehung feiert, da man sich ihr sachlich nicht zur Wehr setzen kann, wenn man ebenso die gewachsenen Werte und Norm unserer Verfassung missachtet. Geschieht diese Art ideologischen Handelns zu oft und also nicht nur hinsichtlich des Besoldungsrechts, trägt das dazu bei, dass der Faschismus zunächst vielfach erst als Protest einzelner, irgendwann als aus Protest gewachsene Überzeugung einer sich als Gruppe verstehenden "Bewegung" groß wird. Orwells letzter Satz in seiner "Farm der Tiere" spiegelt bei den Tieren noch immer Erstaunen über das beobachtete Faktum wieder, obwohl ihre Erfahrung schon lange dagegen sprechen sollte, dass sie überhaupt noch erstaunt sind. Sie wollen offensichtlich weiterhin nicht glauben, was schon lange Fakt ist, wohl weil sie nicht in der Welt leben wollen, die sie vor sich sehen. Nicht anders dürfte es vielen der vom konzertierten Verfassungsbruch Betroffenen gehen, die als Beamte nicht glauben können und wollen, was ihr Dienstherr anrichtet, indem er sich wissentlich und willentlich außerhalb des Rechts bzw. über das Recht stellt. Wer die Checks and Balances außer Kraft setzt, indem er sie missachtet, muss sich nicht wundern, wenn sich am Ende das Ergebnis auch gegen ihn selbst richtet.