Da die Verkürzung der Stufenlaufzeit im Ermessen der AG liegt, soweit nicht eine entsprechende Dienstvereinbarung vorliegt, kann dir dein Dienstherr am besten sagen, wie er damit umgeht. Unter der Maßgabe, dass sich die Verkürzung der Laufzeit aber auf Leistungen der aktuellen Tätigkeit beziehen, würde ich nicht sehen, warum man dir die neue Tätigkeit übertragen und dann gleich die Laufzeit der Stufe verkürzen sollte. Aber wie eingangs geschrieben, alles kann und nichts muss.