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Tarifabschluss Mutterschutz und Elternzeit
Marie:
Bekommt man die Sonderzahlung auch wenn man im Mutterschutz ist? Die Sonderzahlung bekommt man ja sicherlich nicht sobald man in Elternzeit ist oder?
D.h. für diejenigen, die vielleicht seit vielen Jahren im ÖD arbeiten und nur gerade in diesen Monaten in Elternzeit sind haben "Pech gehabt", richtig?
chegator:
Genaues kann man wohl erst nach den Redaktionsverhandlungen sagen, aber vor dem Hintergrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes eine interessante Fragestellung.
Ich würde mich mal an den Regelungen der Corona-Sonderzahlung orientieren. Vermutlich wird es bei der Auszahlung der Inflationsprämie darauf ankommen, ob man im Auszahlungsjahr Zeiten mit Anspruch auf Entgelt vorweisen kann. Wenn ja, dann gibts die Prämie und wenn nein, dann nicht..
Marie:
--- Zitat von: chegator am 23.04.2023 09:25 ---Genaues kann man wohl erst nach den Redaktionsverhandlungen sagen, aber vor dem Hintergrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes eine interessante Fragestellung.
Ich würde mich mal an den Regelungen der Corona-Sonderzahlung orientieren. Vermutlich wird es bei der Auszahlung der Inflationsprämie darauf ankommen, ob man im Auszahlungsjahr Zeiten mit Anspruch auf Entgelt vorweisen kann. Wenn ja, dann gibts die Prämie und wenn nein, dann nicht..
--- End quote ---
Vielen Dank für die Antwort :)
Ich bin voraussichtlich bis Anfang Juli im Mutterschutz, danach beginnt die Elternzeit. So könnte ich eventuell noch "Glück" haben und zumindest einen Teil erhalten.
Ich bin gespannt, wann die Redaktionsverhandlungen beendet sind und man genaueres erfahren wird.
Wabi Sabi:
Hier die Fundstelle der relevanten Dokumente, wie insbes. Tarifeinigung und TV Inflationsausgleich (mit Differenzierung zwischen Inflationsausgleich nach dessen § 2 und monatlichen Sonderzahlungen nach dessen § 3):
https://www.dbb.de/einkommensrunde/einkommensrunde-2023/ergebnis.html
Der § 4 Abs. 2 Satz 3 TV Inflationsausgleich dürfte hier von besonderer Bedeutung sein ("was ist dem Anspruch auf Entgelt gleichgestellt?").
Insgesamt sind die diesbezüglichen Regelungen wohl vorherigen Tarifverträgeb bzw. Sonderzahlungen (Corona-Sonderzahlung o. a.) nachempfunden worden.
Marie:
--- Zitat von: Wabi Sabi am 23.04.2023 09:47 ---Hier die Fundstelle der relevanten Dokumente, wie insbes. Tarifeinigung und TV Inflationsausgleich (mit Differenzierung zwischen Inflationsausgleich nach dessen § 2 und monatlichen Sonderzahlungen nach dessen § 3):
https://www.dbb.de/einkommensrunde/einkommensrunde-2023/ergebnis.html
Der § 4 Abs. 2 Satz 3 TV Inflationsausgleich dürfte hier von besonderer Bedeutung sein ("was ist dem Anspruch auf Entgelt gleichgestellt?").
Insgesamt sind die diesbezüglichen Regelungen wohl vorherigen Tarifverträgeb bzw. Sonderzahlungen (Corona-Sonderzahlung o. a.) nachempfunden worden.
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Super, vielen Dank :)
Wie war es denn z.b. bei der Corona Sonderzahlung?
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