Hallo zusammen,
ich habe eine Zusage für eine Einstellung im öffentlichen Dienst und nun die Unterlagen zum ausfüllen bekommen, darunter der Allgemeine Fragebogen zum Gesundheitszustand.
Mir geht es konkret um die erste Frage: "Liegt eine Krankheit bzw. eine Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes vor, durch die die Eignung für die Tätigkeit dauerhaft oder wiederkehrend eingeschränkt ist?"
Wie gehe ich rechtlich korrekt mit der Frage um? Ich bin in psychotherapeutischer Behandlung wegen einer Depression, die aber so gut wie abgeschlossen ist, sprich: Ja, es liegt eine Erkrankung vor. ABER: sie beeinträchtigt nicht meine Arbeit, ich war bei meinem vorherigen Arbeitgeber trotz > 1 Jahr Therapie keinen einzigen Tag aufgrund dieser Erkrankung krankgeschrieben, also Nein, es liegt keine Erkrankung vor, die meine Tätigkeit einschränkt.
Wäre die Frage: "die eine Einschränkung darstellen KÖNNTE", wäre klar, dass ich Ja ankreuzen muss. Die Frage ist aber ganz klar nicht im Konjunktiv formuliert und es liegt derzeit keine Einschränkung vor.
Kann mir da arbeitsrechtlich ein Strick draus gedreht werden, wenn ich Nein ankreuze, obwohl es ja der Wahrheit entspricht, dass keine Einschränkung vorliegt? Es wird ja nicht generell nach einer Erkrankung gefragt, oder?
Wie ist hier die rechtliche Grundlage?
Danke vorab!