Moin,
jetzt wo die redaktionellen Verhandlungen zu Ende sind, hoffe ich auch wieder auf neuen Schwung in dieser Thematik. Die Regelung gilt wohl ab dem 01.08..
Aus der Systematik der Norm lässt sich für mich eine Ablieferungspflicht nicht entnehmen. Auch wenn es für die Meisten ungewohnt klingt: Die Honorare sind zusätzlich zum Gehalt. Anders macht die Regelung einfach keinen Sinn. 29 ABS 2 hat einen ganz anderen Hintergrund.
Mich würde nun auch die tatsächliche Umsetzung in den Kommunen/im Bund interessieren. Insbesondere in Niedersachsen.
Mein Arbeitgeber hat sich bisher nicht abschließend entschieden, hat aber bereits wirtschaftliche Bedenken geäussert. Welche aus meiner Sicht, aber nicht entscheidend für eine Ablehnung sein können, da es in der Natur der Regelung liegt, dass zunächst ein wirtschaftlicher Nachteil hinzunehmen ist.
Von einer anderen Kommune habe ich über Ecken gehört, dass diese nun bis zu 8h/Woche bezahlt freistellt.