Autor Thema: Arbeitsbefreiung für nebenamtliche Dozententätigkeit (Studieninstitute, etc.)  (Read 8462 times)

FollFosten

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Im Einigungspapier

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_einigungspapier.pdf

heißt es auf Seite 4 im Teil C (VKA) unter Punkt 4.b:

"In §29 wird folgender Absatz 6 angefügt:
"(6) Zur Ausübung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an den kommunalen Studieninstituten und Verwaltungsschulen kann Beschäftigten auf Antrag Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts nach §21 gewährt werden."

Hat jemand Informationen aus den Tarif-Beratungen, warum das jetzt aufgenommen worden ist?
 - Gibt es auch dort Nachwuchsprobleme?
 - Wird die Aufwandsentschädigung für die Dozierenden trotzdem gezahlt?
 - Welche Zeiten sind anerkennungsfähig?
 - wird es Regelungen der VKA dazu geben oder kann das jeder AG frei entscheiden?

Grüße vom FollFosten

Caesar42

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Würde mich auch interessieren! Vor allem, ob diese Regelung dann irgendwann mal in den TVL bzw. die Landesbeamten übernommen wird

HorstTVöD

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Im Einigungspapier

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_einigungspapier.pdf

heißt es auf Seite 4 im Teil C (VKA) unter Punkt 4.b:

"In §29 wird folgender Absatz 6 angefügt:
"(6) Zur Ausübung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an den kommunalen Studieninstituten und Verwaltungsschulen kann Beschäftigten auf Antrag Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts nach §21 gewährt werden."

Hat jemand Informationen aus den Tarif-Beratungen, warum das jetzt aufgenommen worden ist?
 - Gibt es auch dort Nachwuchsprobleme?
 - Wird die Aufwandsentschädigung für die Dozierenden trotzdem gezahlt?
 - Welche Zeiten sind anerkennungsfähig?
 - wird es Regelungen der VKA dazu geben oder kann das jeder AG frei entscheiden?

Grüße vom FollFosten

In Hessen gab es das früher mal, dass gewisse Zeiten vom AG für Dozententätigkeit anerkannt worden sind. Bin gespannt, wie die das jetzt im TVöD umsetzen.

Hat jemand Zugang zum vka-internen Informationen, wie die Voraussetzungen sein sollen?
Das Thema würde mich auch interessieren, spiele derzeit mit dem Gedanken, ein bisschen zu unterrichten.

HaraldNausH

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Spannend, bin Dozent bei einem Studieninstitut
hab dort schon nachgefragt, die wussten davon nix.

Mich würde auch interessieren, was dahinter steckt.

Gruß aus H

Faunus

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Wenn man für ein Studieninstitut als Dozent arbeitet und ein Honorar für die Tätigkeit erhält, dann kann das zukünftig von der Arbeitszeit abgezogen werden sofern man im TVöD Kommune ist?

Nee, oder?


SchrödingersKatze

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In Bayern wirbt die Verwaltungsschule ständig für neue Dozent*innen.

Es gab dazu vor ein paar Jahren ein Schreiben des Bayerischen Innenministers an die AG, eine Freistellung ohne Gehaltskürzung zu ermöglichen, um einen Anreiz zu schaffen, neben der Hauptarbeit einer nebenamtlichen Lehrtätigkeit nachzugehen. Das ist aber bestimmt schon seit 10 Jahren so.

ehemaligesVerdiMitglied

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Das wäre ja klasse ... und wirkt wie eine Lohnerhöhung ... gibt es da schon nähere Infos zu?


Jockel

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Wenn man für ein Studieninstitut als Dozent arbeitet und ein Honorar für die Tätigkeit erhält, dann kann das zukünftig von der Arbeitszeit abgezogen werden sofern man im TVöD Kommune ist?

Nee, oder?
Das war bis in die 90er Jahre gang und gäbe. Da waren Kämmerer und Jugendamtsleiterinnen als Nebenamtler üblich. Dann wurde das gestrichen. Erst sank die Qualität, jetzt auch noch die Quantität. Lernprozess.

HaraldNausH

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Gibt es ggf. schon Rundschreiben der AG-Verbände, wie das konkret umgesetzt werden soll?

Bei uns hab ich nachgefragt .... wusste aber keiner was von.


Öffdler

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von der Systematik der Rechtsnorm her würde ich davon ausgehen, dass das Honorar dann an den AG abzuführen wäre (vgl. die Regelungen in Abs. 2). Da ist für mich schon die klare Intention erkennbar, dass bei Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts nicht noch durch Zusatzeinnahmen weiterer "Gewinn" gemacht werden soll.

Trelle79

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Ich habe bei uns mal nachgefragt ... die wussten auch noch nix ... die warten noch die Redaktionsverhandlungen ab.

HorstTVöD

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Hallo,

ich hole das Thema noch mal hoch, da es mich auch interessiert.

Gibt es schon Infos, wie das ablaufen soll?

Gruß vom Horst

TeamLangeLunte

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Moin,

jetzt wo die redaktionellen Verhandlungen zu Ende sind, hoffe ich auch wieder auf neuen Schwung in dieser Thematik. Die Regelung gilt wohl ab dem 01.08..

Aus der Systematik der Norm lässt sich für mich eine Ablieferungspflicht nicht entnehmen. Auch wenn es für die Meisten ungewohnt klingt: Die Honorare sind zusätzlich zum Gehalt. Anders macht die Regelung einfach keinen Sinn. 29 ABS 2 hat einen ganz anderen Hintergrund.

Mich würde nun auch die tatsächliche Umsetzung in den Kommunen/im Bund interessieren. Insbesondere in Niedersachsen.
Mein Arbeitgeber hat sich bisher nicht abschließend entschieden, hat aber bereits wirtschaftliche Bedenken geäussert. Welche aus meiner Sicht, aber nicht entscheidend für eine Ablehnung sein können, da es in der Natur der Regelung liegt, dass zunächst ein wirtschaftlicher Nachteil hinzunehmen ist.

Von einer anderen Kommune habe ich über Ecken gehört, dass diese nun bis zu 8h/Woche bezahlt freistellt.

Gerlinde40

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Hallihallo,

hab gerad das Forum entdeckt und dieses Thema hier.

Interessiert mich auch, gibt's da noch nix spruchreifes, wie die AG das umsetzen wollen?

Wäre schön, hab bei meinem AG gefragt, der wusste noch nicht mal, dass das im TV steht.

Grüße
G

Trelle79

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Ich hole das Thema nochmal hoch, gibt es hierzu schon irgendwo Infos?

Auf der VKA-Seite ist die durchgeschriebene Fassung des TVöD zum 01.08.2023 bereits veröffentlicht.
Aber mein AG konnte mir noch nichts zur Durchführung berichten.

Wäre auch dankbar für Hinweise, wie da zu verfahren ist.

Danke!

M.