Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Arbeitsbefreiung für nebenamtliche Dozententätigkeit (Studieninstitute, etc.)

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FollFosten:
Im Einigungspapier

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_einigungspapier.pdf

heißt es auf Seite 4 im Teil C (VKA) unter Punkt 4.b:

"In §29 wird folgender Absatz 6 angefügt:
"(6) Zur Ausübung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an den kommunalen Studieninstituten und Verwaltungsschulen kann Beschäftigten auf Antrag Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts nach §21 gewährt werden."

Hat jemand Informationen aus den Tarif-Beratungen, warum das jetzt aufgenommen worden ist?
 - Gibt es auch dort Nachwuchsprobleme?
 - Wird die Aufwandsentschädigung für die Dozierenden trotzdem gezahlt?
 - Welche Zeiten sind anerkennungsfähig?
 - wird es Regelungen der VKA dazu geben oder kann das jeder AG frei entscheiden?

Grüße vom FollFosten

Caesar42:
Würde mich auch interessieren! Vor allem, ob diese Regelung dann irgendwann mal in den TVL bzw. die Landesbeamten übernommen wird

HorstTVöD:

--- Zitat von: FollFosten am 24.04.2023 10:29 ---Im Einigungspapier

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_einigungspapier.pdf

heißt es auf Seite 4 im Teil C (VKA) unter Punkt 4.b:

"In §29 wird folgender Absatz 6 angefügt:
"(6) Zur Ausübung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an den kommunalen Studieninstituten und Verwaltungsschulen kann Beschäftigten auf Antrag Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts nach §21 gewährt werden."

Hat jemand Informationen aus den Tarif-Beratungen, warum das jetzt aufgenommen worden ist?
 - Gibt es auch dort Nachwuchsprobleme?
 - Wird die Aufwandsentschädigung für die Dozierenden trotzdem gezahlt?
 - Welche Zeiten sind anerkennungsfähig?
 - wird es Regelungen der VKA dazu geben oder kann das jeder AG frei entscheiden?

Grüße vom FollFosten

--- End quote ---

In Hessen gab es das früher mal, dass gewisse Zeiten vom AG für Dozententätigkeit anerkannt worden sind. Bin gespannt, wie die das jetzt im TVöD umsetzen.

Hat jemand Zugang zum vka-internen Informationen, wie die Voraussetzungen sein sollen?
Das Thema würde mich auch interessieren, spiele derzeit mit dem Gedanken, ein bisschen zu unterrichten.

HaraldNausH:
Spannend, bin Dozent bei einem Studieninstitut
hab dort schon nachgefragt, die wussten davon nix.

Mich würde auch interessieren, was dahinter steckt.

Gruß aus H

Faunus:
Wenn man für ein Studieninstitut als Dozent arbeitet und ein Honorar für die Tätigkeit erhält, dann kann das zukünftig von der Arbeitszeit abgezogen werden sofern man im TVöD Kommune ist?

Nee, oder?

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