Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Arbeitsbefreiung für nebenamtliche Dozententätigkeit (Studieninstitute, etc.)

<< < (2/5) > >>

SchrödingersKatze:
In Bayern wirbt die Verwaltungsschule ständig für neue Dozent*innen.

Es gab dazu vor ein paar Jahren ein Schreiben des Bayerischen Innenministers an die AG, eine Freistellung ohne Gehaltskürzung zu ermöglichen, um einen Anreiz zu schaffen, neben der Hauptarbeit einer nebenamtlichen Lehrtätigkeit nachzugehen. Das ist aber bestimmt schon seit 10 Jahren so.

ehemaligesVerdiMitglied:
Das wäre ja klasse ... und wirkt wie eine Lohnerhöhung ... gibt es da schon nähere Infos zu?

Jockel:

--- Zitat von: Faunus am 30.04.2023 13:35 ---Wenn man für ein Studieninstitut als Dozent arbeitet und ein Honorar für die Tätigkeit erhält, dann kann das zukünftig von der Arbeitszeit abgezogen werden sofern man im TVöD Kommune ist?

Nee, oder?

--- End quote ---
Das war bis in die 90er Jahre gang und gäbe. Da waren Kämmerer und Jugendamtsleiterinnen als Nebenamtler üblich. Dann wurde das gestrichen. Erst sank die Qualität, jetzt auch noch die Quantität. Lernprozess.

HaraldNausH:
Gibt es ggf. schon Rundschreiben der AG-Verbände, wie das konkret umgesetzt werden soll?

Bei uns hab ich nachgefragt .... wusste aber keiner was von.

Öffdler:
von der Systematik der Rechtsnorm her würde ich davon ausgehen, dass das Honorar dann an den AG abzuführen wäre (vgl. die Regelungen in Abs. 2). Da ist für mich schon die klare Intention erkennbar, dass bei Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts nicht noch durch Zusatzeinnahmen weiterer "Gewinn" gemacht werden soll.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version