Servus,
ich bin seit Kurzem Unterstützer von ukrainischen Flüchtlingen, die bei mir wohnen.
"Unsere" Ukrainer haben Fiktionsbescheinigungen, die von der Ausländerbehörde am 15.4. ausgestellt wurden, allerdings mit einer rückwirkenden Gültigkeit ab 29.3.
Jetzt kam der Bescheid über den SGB II-Bezug, der erst ab 15.4. gewährt wird, also ab Ausstellungstag der Fiktionsbescheinigung.
Müsste aber nicht bereits rückwirkend ab 29.3. SGB II gewährt werden?
Leider finde ich im www nichts dazu.
Wisst ihr da bitte Bescheid?
Dankeschön.
LG