Liebe Mitstreiter im öD,
entsprechend des Grundgesetzes sind die Beamten und ihre Familien durch den Dienstherrn angemessen zu alimentieren.
Die kürzliche Einigung im TVöD, die ja nach Ankündigung unserer Bundesinnenministerin auf die Beamten des Bundes übertragen werden soll und die vermutlich den Umfang des zu erwartenden Ergebnisses aus dem TVL deutlich übersteigt, führt zu einem weiteren Auseinanderdriften der Besoldung zwischen den einzelnen Ländern und dem Bund.
Das Ergebnis für den TVL erwarte ich nicht vor Januar 2024 ... die Übertragung auf die Beamten wird länderabhängig auch wieder einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass zwischenzeitlich deutliche Unterschiede zwischen Bund und Ländern entstehen.
Meine Frage hierzu: amtsangemessenheit bestimmt sich ja nach dem jeweiligen Amt, welches durch den einzelnen bekleidet wird. Ein Bundespolizeibeamter (angenommen PHM A9) hat im Endeffekt das gleiche Amt inne, wie ein Polizeihauptmeister A9 eines Bundeslandes, wobei hier sich die Besoldung spätestens mit Beginn der Zahlungen aus dem Abschluss des TVöD deutlich unterscheiden wird. Das führt sogar dahin, dass ein POM A8 oder sogar PM A7 in bestimmten Konstellationen ein höheres Grundgehalt im Verlgleich zu einem PHM A9 eines Bundeslandes haben könnte.
Somit ist ab diesem Zeitpunkt die Amtsangemessenheit (die z.T. schon vorher nicht vorhanden ist) nicht mehr gegeben, oder sehe ich das falsch? Gleiches lässt sich natürlich auch auf andere Besoldungs- und auch Berufsgruppen übertragen.
Darüber hinaus unterscheiden sich auch Erschwerniszulagen wie DzuZ einzelner Länder deutlich zu denen des Bundes. Hier muss es doch einmal zu einer gleichmäßigen "Verteilung" kommen.
Wertschätzung sieht in jedem Falle anders aus.