Guten Morgen,
im §15 Abs. 2.6 TVöD-K steht: "Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 5 bis 15 bzw. P 5 bis P 16 eingruppiert sind, erhalten zuzüglich zu dem Tabellenentgelt gemäß § 15 Abs. 1 eine nicht dynamische Zulage ab 1. Juli 2008 in Höhe von monatlich 25,00 Euro."
Nix von 100,- € oder Weiterbildung oder 600 Std. ...
Woher hast Du das??