Autor Thema: TVöD-K Zulage Weiterbildung  (Read 1893 times)

Treicht

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TVöD-K Zulage Weiterbildung
« am: 25.04.2023 12:33 »
Liebes Forum,

in § 15 Abs. 2.6 TVöD-K steht: dass eine Zulage von 100,00 € monatlich gewährt wird, wenn der Mitarbeiter eine Fachweiterbildung mit mind. 600 Stunden und entsprechnder Tätigkeit vorweisen kann.

Gilt dies für jede entsprechende Weiterbildung?
Aso auch für den Betriebswirte; Personalfachkaufleute; Fachwirte für ...; etc. ?

Ich arbeite in einem Krankenhaus, und mir ist diese Zulage bisher nur bei Fachpflegekräften bekannt.

Vielen Dank für eure Unterstützung :)

Treicht

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Antw:TVöD-K Zulage Weiterbildung
« Antwort #1 am: 02.05.2023 09:48 »
Hat keiner eine Idee? :(
« Last Edit: 02.05.2023 10:03 von Treicht »

darkmessiah

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Antw:TVöD-K Zulage Weiterbildung
« Antwort #2 am: 03.05.2023 07:14 »
Guten Morgen,

im §15 Abs. 2.6 TVöD-K steht: "Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 5 bis 15 bzw. P 5 bis P 16 eingruppiert sind, erhalten zuzüglich zu dem Tabellenentgelt gemäß § 15 Abs. 1 eine nicht dynamische Zulage ab 1. Juli 2008 in Höhe von monatlich 25,00 Euro."

Nix von 100,- € oder Weiterbildung oder 600 Std. ...
Woher hast Du das??

Treicht

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Antw:TVöD-K Zulage Weiterbildung
« Antwort #3 am: 03.05.2023 08:18 »
Das kam möglicherweise durch eine Überleitung zustande?

Wir wenden folgende Fassung an:

im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K)
vom 1. August 2006
i. d. F. der Änderungsvereinbarung Nr. 13 vom 25. Oktober 2020
mit den Maßgaben des landesbezirklichen Tarifvertrages zur Überleitung der Be-
schäftigten der Hamburger Krankenhäuser in das Tarifrecht der VKA vom 1. August 2018
(Landesbezirkl. ÜTV Krankenhäuser)
i. d. F. des Änderungstarifvertrags vom 25. Oktober 2020


(2.6) Beschäftigte mit einer anerkannten Fachweiterbildung (mindestens 600 Stun-
den) erhalten auf schriftlichen Antrag mit Nachweis des erfolgreichen Abschlus-
ses der Qualifikation und bei entsprechender Tätigkeit eine Zulage von 100,00
Euro monatlich.32

32 Entspricht § 1 Abschnitt C Ziffer 2b Landesbezirkl. ÜTV Krankenhäuser (redaktionell angepasst)

darkmessiah

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Antw:TVöD-K Zulage Weiterbildung
« Antwort #4 am: 05.05.2023 06:57 »
Guten Morgen,

lies mal:

"Protokollerklärungen zu den Absätzen 2.6 und 2.7:
Als anerkannte Fachweiterbildung werden diejenigen Weiterbildungen im Sinne
dieser Absätze verstanden, die auf einer staatlichen Anerkennung oder Anerkennung gemäß DKG-Richtlinie oder vom Arbeitgeber anerkannte Fachweiterbildung sowie einer Anerkennung von großen Fachgesellschaften beruhen und
sich auf die Bereiche Gesundheits- und Krankenpflege, medizinisch-technische
Assistenzberufe, Therapie oder Zahnmedizin beziehen."


Das sollte Deine Frage erklären...

LG

Treicht

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Antw:TVöD-K Zulage Weiterbildung
« Antwort #5 am: 05.05.2023 09:39 »
Vielen lieben  Dank, das hilft mir sehr :)