Vielen Dank für eure Antworten. Das war meine Berechnung in Anlehnung an die Erläuterung der Haufe Seite:
Entgelt gemäß Tabelle 3.360,03/ 169,57 Std = 19,82 €/Std
Jahressonderzahlung/12 Monate/169,57 Std = 1,32 €/Std
Ergibt zusammen einen Stdlohn von 21,13 €
Minijobgrenze 520 € / 21,13 € = max. 24,6 Std im Monat
Frage an ISN: bedeutet das der AG seine Anteil welche er an die Minijob Zentrale zu zahlen hat auf den AN umwälzen kann? Sowas habe ich bisher nirgends finden können. Und das würde doch auch den Vorteilen eines Minijobs widersprechen, dann wäre es nicht Brutto = Netto. Oder habe ich hier einen Denkfehler.
Im Minijob zahlt man als AN keine KV,AV,PV, Steuern. Nur die 3,6 Prozent RV sofern man sich nicht Befreien lässt
Die Berechnung des AG welche mir peer Screenshot gesendet wurde:
Monatsgrundgehalt gemäß Gehaltsrechner TVöD-SuE : 473 € (Brutto)
abzüglich
Lohnsteuer (KL5) -40,83 €
Kirchensteuer -3,26 €
RV -44,07 €
KV -37,67 €
PV -8,89
AV -5,69
Somit Gesamtabzüge von 140,41 €
Bleiben Netto für mich 333,46 + Anteilig Jahressonderzahlung von 0,92 € die Std.
Ergibt einen Stundenlohn von ca. 14,92 €