Autor Thema: Minijob AG berechnet falschen Stundenlohn  (Read 1954 times)

braunwal

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Minijob AG berechnet falschen Stundenlohn
« am: 25.04.2023 12:55 »
Hallo zusammen,

nach ausgiebiger Recherche war ich mit meiner Meinung sehr Sicher, aber da mein Arbeitgeber sich fast schon weigert sich damit zu beschäftigen, würde ich gerne eure Meinung dazu wissen.

Ausgangslage: Bin Erzieherin (E8aS3) in Elternzeit und wollte Aufgrund von aktuellem Personalmangel als Minijobberin auch als Erzieherin in der selben Einrichtung unterstützen bis meine Elternzeit nächstes Jahr vorbei ist.
Auf Basis TVÖD Vertrag und u.a. dieser Seite (https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/geltungsbereich-des-tvoed-1-tvoed-681-die-geringfuegige-beschaeftigung-8-abs1-nr1-sgbiv_idesk_PI13994_HI1434530.html) bin ich auf den Stunden Lohn von ca. 21,13 EUR gekommen und somit auf ca max 24,6 Stunden pro Monat. die ich arbeiten kann ohne über die 520 € zu kommen.

Als ich das meinem Arbeitgeber (=Bürgermeister) vorgeschlagen hatte, hieß es zu mir meine Berechnung ist falsch und mir stehen nur 14,75 € zu , da er als Arbeitgeber von meinem Lohn noch all die Abgaben abziehen müsse.

Habe ihm die Seite von Haufe zukommen lassen aber er beharrt darauf recht zu haben und will mir nicht mehr als die 14,75€ die Stunde zu bezahlen. Tut mir leid aber da bekomme ich für das einräumen von Ware im Aldi oder als Putzkraft in der Nachbarschaft mehr Geld.

Wenn ich mit dem Thema Richtig liege, gibt es eine offizielle Seite für Kommunen die ich ihm noch geben kann und die er auch ernst nehmen muss?

Danke für eure Rückmeldungen!

McOldie

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Antw:Minijob AG berechnet falschen Stundenlohn
« Antwort #1 am: 25.04.2023 13:20 »
Was ist im Vertrag vereinbart?

Jürgen S

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ISN

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Antw:Minijob AG berechnet falschen Stundenlohn
« Antwort #3 am: 25.04.2023 13:54 »
Im TVöD wird nicht auf Stundenlohnbasis bezahlt, sondern es wird ein Monatsentgelt gezahlt. Dieses Monatsentgelt wird bei Teilzeitbeschäftigung anteilig gezahlt. Wenn das monatliche Teilzeitentgelt zuzüglich ggf. sozialversicherungspflichtige Beiträge des Arbeitgebers zur Zusatzversorgung zuzüglich anteilige monatliche Jahressonderzahlung die Minijobgrenze nicht überschreitet, ist es ein Minijob.

Das Minijobentgelt vermindert sich um den Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversorgung. Bei einem Minijob hast du keine Abzüge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Für die Rentenversicherung hast du nur dann keine Abzüge, wenn du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Steuerabzüge hast du, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer auf dich überwälzt oder wenn du die individuelle Versteuerung wählst.
Die Regelungen für Abzüge beim Minijob sind in der Privatwirtschaft genauso, außer vielleicht die Zusatzversorgung, die es bei vielen Arbeitgebern nicht gibt.

braunwal

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Antw:Minijob AG berechnet falschen Stundenlohn
« Antwort #4 am: 25.04.2023 15:15 »
Ich hab das dazu gefunden:

https://www.kommunalforum.de/minijobs_im_oeffentlichen_dienst.php

Ja das war auch eine Grundlage für meine Berechnung.

Minijob ist Brutto = Netto, ohne Abzüge bis auf die RV Anteile. Mein AG sagt Brutto= Netto ist quatsch, es wird überall noch Steuern abgezogen auch im Minijob. Aber alle die ich kenne die im Minijob arbeiten, haben keine Abzüge. Aber kenne niemanden der nach TVÖD als Minijobber arbeitet. Aber finde keine Seite auf der seine Aussage unterstützt wird.

Will die Sache gerne richtig stellen, da ich ja auch auf meine alte Stelle wiederkommen möchte, aber dass aktuell ist eine unschöne Situation und irgendwie auch eine Abzocke von Leuten die auf Minijob Basis arbeiten möchte.

ISN

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Antw:Minijob AG berechnet falschen Stundenlohn
« Antwort #5 am: 25.04.2023 15:24 »
Das Minijobentgelt vermindert sich um den Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversorgung. Bei einem Minijob hast du keine Abzüge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Für die Rentenversicherung hast du nur dann keine Abzüge, wenn du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Steuerabzüge hast du, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer auf dich überwälzt oder wenn du die individuelle Versteuerung wählst.
Die Regelungen für Abzüge beim Minijob sind in der Privatwirtschaft genauso, außer vielleicht die Zusatzversorgung, die es bei vielen Arbeitgebern nicht gibt.
Wo siehst du eine Abzocke? Bezüglich der Abzüge für die Zusatzversorgung ist es eine tarifliche Regelung, ansonsten sind es gesetzliche Regelungen. Der Arbeitgeber kann die Pauschalsteuer tragen, er muss es aber nicht.
https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/steuer/27_was_ist_die_einheitliche_pauschsteuer/faq_27_was_ist_die_einheitliche_pauschsteuer.html
« Last Edit: 25.04.2023 15:30 von ISN »

flip

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Antw:Minijob AG berechnet falschen Stundenlohn
« Antwort #6 am: 25.04.2023 15:55 »
Achte darauf einen Arbeitsvertrag nach TVÖD mit deiner aktuellen Entgeltgruppe S8a Stufe 3 abzuschließen.
Beispielsweise mit 15% Wochenarbeitzeit (rund 25 Stunden im Monat).
Damit hast Du folgende Vorteile:
- angemessenes Entgelt (der Rechner spuckt ziemlich genau 500 Euro dafür aus.)
- Jahressonderzahlung
- bezahlten Urlaub
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- in Teilzeit erworbene Berufserfahrung ist beim Stufenaufstieg voll zu berücksichtigen

ISN

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Antw:Minijob AG berechnet falschen Stundenlohn
« Antwort #7 am: 25.04.2023 17:46 »
15% sind zuviel. Damit wird die Minijobgrenze überschritten, da die anteilige Jahressonderzahlung und ggf. auch der sv-pflichtige Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversorgung in die Berechnung einbezogen werden muss.
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/s?id=tv-l-sue-2023&g=S_8a&s=3&zv=VBL&z=15&zulage=&stj=2023&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5%25

braunwal

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Antw:Minijob AG berechnet falschen Stundenlohn
« Antwort #8 am: 26.04.2023 07:45 »
Vielen Dank für eure Antworten. Das war meine Berechnung in Anlehnung an die Erläuterung der Haufe Seite:
Entgelt gemäß Tabelle 3.360,03/ 169,57 Std = 19,82 €/Std
Jahressonderzahlung/12 Monate/169,57 Std =  1,32 €/Std
Ergibt zusammen einen Stdlohn von 21,13 €

Minijobgrenze 520 € / 21,13 € = max. 24,6 Std im Monat

Frage an ISN: bedeutet das der AG seine Anteil welche er an die Minijob Zentrale zu zahlen hat auf den AN umwälzen kann? Sowas habe ich bisher nirgends finden können. Und das würde doch auch den Vorteilen eines Minijobs widersprechen, dann wäre es nicht Brutto = Netto. Oder habe ich hier einen Denkfehler.
Im Minijob zahlt man als AN keine KV,AV,PV, Steuern. Nur die 3,6 Prozent RV sofern man sich nicht Befreien lässt

Die Berechnung des AG welche mir peer Screenshot gesendet wurde:
Monatsgrundgehalt gemäß Gehaltsrechner TVöD-SuE : 473 € (Brutto)
abzüglich
Lohnsteuer (KL5)     -40,83 €
Kirchensteuer           -3,26 €
RV                           -44,07 €
KV                            -37,67 €
PV                            -8,89
AV                            -5,69
Somit Gesamtabzüge von 140,41 €
Bleiben Netto für mich 333,46 + Anteilig Jahressonderzahlung von 0,92 € die Std.
Ergibt einen Stundenlohn von ca. 14,92 €

ISN

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Antw:Minijob AG berechnet falschen Stundenlohn
« Antwort #9 am: 26.04.2023 09:20 »
Die Berechnung deines Arbeitgebers ist keine Minijobberechnung. Er ist offensichtlich davon ausgegangen, dass du mit diesem Entgelt sozialversicherungspflichtig bist.
Die Beispielberechnung bei Haufe finde ich auch nicht zielführend. Du solltest deinen Arbeitgeber fragen, warum er von Sozialversicherungspflicht ausgeht.
Bei einem Minijob zählt der Arbeitgeber die Pauschalbeiträge. Aber bei der Pauschalsteuer entscheidet er, ob er sie auch übernimmt oder ob er individuell versteuert oder die Pauschalsteuer auf dich überwälzt.

ich1974

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Antw:Minijob AG berechnet falschen Stundenlohn
« Antwort #10 am: 26.04.2023 13:25 »
Kann man beim gleichen Arbeitgeber SV-pflichtige Tätigkeit und Minijob haben? Vielleicht wird nur dein AV während der Elternzeit geändert.

ISN

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Antw:Minijob AG berechnet falschen Stundenlohn
« Antwort #11 am: 26.04.2023 13:57 »
Nein, das kann man nicht. Wenn aber in dem ursprünglichen Arbeitsverhältnis wegen Elternzeit kein Entgelt erzielt wird, besteht in dieser Zeit kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Also darf ein Minijob beim selben Arbeitgeber ausgeübt werden. Entweder durch eine befristete Stundenreduzierung im ursprünglichen Arbeitsverhältnis oder durch ein befristetes neues Arbeitsverhältnis.

braunwal

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Antw:Minijob AG berechnet falschen Stundenlohn
« Antwort #12 am: 27.04.2023 08:48 »
Die Berechnung deines Arbeitgebers ist keine Minijobberechnung. Er ist offensichtlich davon ausgegangen, dass du mit diesem Entgelt sozialversicherungspflichtig bist.
Die Beispielberechnung bei Haufe finde ich auch nicht zielführend. Du solltest deinen Arbeitgeber fragen, warum er von Sozialversicherungspflicht ausgeht.
Bei einem Minijob zählt der Arbeitgeber die Pauschalbeiträge. Aber bei der Pauschalsteuer entscheidet er, ob er sie auch übernimmt oder ob er individuell versteuert oder die Pauschalsteuer auf dich überwälzt.

Die Antwort war in etwa: "Das es Blödsinn ist das beim Minijob Brutto= Netto ist und wenn es so wäre dann würd ich ja als Minijobber mehr Stundenlohn (Netto) bekommen als andere Mitarbeiter. Deswegen kann er mir die 14,92  € die Stunde anbieten, weil das ja auch mein Netto Stunden Lohn vor der Elternzeit gewesen war."

Also komme da nicht weiter und mir fehlt da auch die Lust, dachte es gibt eine Art offizielles "Dokument" mit dem sich die Kollegen beschäftigten müssten. Ah und von dem wenigen Stundenlohn würden mir dann noch die Anteiligen Kosten für mein Kind abgezogen, welches ich an Arbeitstagen mit in die Kita bringen würde ~ ca. 60 € Monat. Somit wäre mein bereinigter Stundenlohn am ende des Tages bei 12,42 €...

Aber nun verstehe ich auch wieso es bisher so schwer ist Krankheitsvertretungen zu finden. Für selbigen Stundenlohn geht eine Erzieherin eher entspannt im Discounter Regale einräumen.

Danke für eure Antworten.
 

ISN

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Antw:Minijob AG berechnet falschen Stundenlohn
« Antwort #13 am: 27.04.2023 09:08 »
Du solltest deinen Arbeitgeber fragen, warum er davon ausgeht, dass es kein Minijob ist.
Falls er dir dagegen tatsächlich einfach nur einen fiktiv errechneten Stundenlohn angeboten hat, lass die Finger davon. Das ist unseriös. Für Minijobber gelten die tariflichen Regelungen genau so wie für sv-pflichtige Beschäftigte. Es sei denn, du bist nicht tarifgebunden und der Arbeitgeber weiß das. Dann nutzt er deine Lage aus.