Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Überzahlung durch Zulage - hier Bereicherung vs. Wegfall der Bereicherung
Umlauf:
Nach diesem Link sind die Regeln für Beamten relativ ähnlich zu den TB, aber nicht gleich.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/rueckforderung-ueberzahlter-beamtenbezuege_186516.html
tochris06:
Wichtiger ist eher, dass man dir keinen Vorsatz unterstellt. Je nach Dauer des Bezugs kann dafür der betroffene Soldat auch gegangen werden. Ist einem Kameraden durch die dauerhaft unberechtigte Zahlung von TG passiert. Da dürfte dir der Einsatz zugutekommen, da du argumentieren kannst, dass du durch den gezahlten AVZ bei der Höhe von der Richtigkeit ausgegangen bist.
Einigung2023:
--- Zitat von: tochris06 am 27.04.2023 21:24 ---Wichtiger ist eher, dass man dir keinen Vorsatz unterstellt. Je nach Dauer des Bezugs kann dafür der betroffene Soldat auch gegangen werden. Ist einem Kameraden durch die dauerhaft unberechtigte Zahlung von TG passiert. Da dürfte dir der Einsatz zugutekommen, da du argumentieren kannst, dass du durch den gezahlten AVZ bei der Höhe von der Richtigkeit ausgegangen bist.
--- End quote ---
TG muss ich doch regelmäßig selbst beantragen oder etwa nicht? Wenn man das unberechtigt beantragt, unwahre dienstliche Meldung, dann wurde er zurecht gegangen.
Brian Blake:
Es gibt eben auch Betrug durch unterlassen. Das kommt aber natürlich auf den Einzelfall drauf an, aber es gibt Urteile, wenn z.b eine Teilzeitkraft über einen längeren Zeitraum Vollzeitbezüge bezieht und dies nicht anzeigt oder jüngst eine Beschäftigte, die über Jahre Auslandsdienstbezüge bezogen hat, obwohl sie schon längst wieder im Inland war.
Ein Berufssoldat, der die Ministerialzulage bezieht, ohne im Ministerium beschäftigt zu sein, reiht sich da gut ein.
Ich denke, unter einem halben Jahr muss man sich da keine Gedanken machen, aber wenn das X zweistellig ist, dann sollte wohl Schadensbegrenzung im Vordergrund stehen und nicht die Frage, wie man sich vor der Rückzahlung drückt.
Einigung2023:
--- Zitat von: Brian Blake am 27.04.2023 22:25 ---Es gibt eben auch Betrug durch unterlassen. Das kommt aber natürlich auf den Einzelfall drauf an, aber es gibt Urteile, wenn z.b eine Teilzeitkraft über einen längeren Zeitraum Vollzeitbezüge bezieht und dies nicht anzeigt oder jüngst eine Beschäftigte, die über Jahre Auslandsdienstbezüge bezogen hat, obwohl sie schon längst wieder im Inland war.
Ein Berufssoldat, der die Ministerialzulage bezieht, ohne im Ministerium beschäftigt zu sein, reiht sich da gut ein.
Ich denke, unter einem halben Jahr muss man sich da keine Gedanken machen, aber wenn das X zweistellig ist, dann sollte wohl Schadensbegrenzung im Vordergrund stehen und nicht die Frage, wie man sich vor der Rückzahlung drückt.
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TG gibts doch nur, wenn ich es jeden Monat neu beantrage und nicht über einen Zeitraum X ohne neuen Antrag. Wäre dann ganz klassisch die Falschangabe im Antrag. So habe ich es jedenfalls in Erinnerung. Und da hört der Spaß auf beim Dienstherrn.
Obwohl ein halbes Jahr auch schon lange ist, finde ich. Denke das würde die StA nicht einfach einstellen. Ist aber wie du schon geschrieben hast immer eine Einzellfallbetrachtung.
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