Autor Thema: Möglicherweise unberechtigter Stufenaufstieg?!  (Read 1603 times)

Denntist

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Hallo,

ich bin, vermutlich versehentlich, nach einem Jahr in EG9C von Stufe 3 in Stufe 4 gerutscht.

Ich bin mir nicht sicher, denke jedoch das dies nur falsch gelaufen sein kann, oder? Habe jedenfalls nichts dazu gefunden.

1. Ist es daher möglich mich jederzeit wieder in Stufe 3 zurückzustufen? Was ist, wenn ich Stufe 5 erreiche und es dann aufällt?

2. Wir sind eine sehr große Behörde. Ich habe auch gefragt ob das so korrekt ist und habe die Antwort erhalten - Ja, das stimmt. Gibt es da irgendeine Regelung?

Viele Grüße

IrgendwasmitHandwerk

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Antw:Möglicherweise unberechtigter Stufenaufstieg?!
« Antwort #1 am: 25.04.2023 14:46 »
Vielleicht dein Vorgesetzter aufgrund deiner Leistung, der das veranlasst hat? Oder generell im Haus irgendwas angeordnet worden?

Amtsschimmel

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Antw:Möglicherweise unberechtigter Stufenaufstieg?!
« Antwort #2 am: 25.04.2023 14:48 »
Hallo,

ich bin, vermutlich versehentlich, nach einem Jahr in EG9C von Stufe 3 in Stufe 4 gerutscht.

Ich bin mir nicht sicher, denke jedoch das dies nur falsch gelaufen sein kann, oder? Habe jedenfalls nichts dazu gefunden.

1. Ist es daher möglich mich jederzeit wieder in Stufe 3 zurückzustufen? Was ist, wenn ich Stufe 5 erreiche und es dann aufällt?

2. Wir sind eine sehr große Behörde. Ich habe auch gefragt ob das so korrekt ist und habe die Antwort erhalten - Ja, das stimmt. Gibt es da irgendeine Regelung?

Viele Grüße

Wie kommst du zur Annahme, es sei nicht korrekt?
Rechne deine Stufenlaufzeit mal vor. Wie sollten wir das sonst beurteilen?

Denntist

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Antw:Möglicherweise unberechtigter Stufenaufstieg?!
« Antwort #3 am: 25.04.2023 14:51 »
Ich war, wie geschrieben, erst 1 Jahr nach Höhergruppierung von 9a in 9c in Stufe 3.

pagricola

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Antw:Möglicherweise unberechtigter Stufenaufstieg?!
« Antwort #4 am: 25.04.2023 14:52 »
Hallo,

ich bin, vermutlich versehentlich, nach einem Jahr in EG9C von Stufe 3 in Stufe 4 gerutscht.

Ich bin mir nicht sicher, denke jedoch das dies nur falsch gelaufen sein kann, oder? Habe jedenfalls nichts dazu gefunden.

1. Ist es daher möglich mich jederzeit wieder in Stufe 3 zurückzustufen? Was ist, wenn ich Stufe 5 erreiche und es dann aufällt?

2. Wir sind eine sehr große Behörde. Ich habe auch gefragt ob das so korrekt ist und habe die Antwort erhalten - Ja, das stimmt. Gibt es da irgendeine Regelung?

Viele Grüße

Wie kommst du zur Annahme, es sei nicht korrekt?
Rechne deine Stufenlaufzeit mal vor. Wie sollten wir das sonst beurteilen?

Er war nur 1 Jahr in Stufe 3.

Amtsschimmel

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Antw:Möglicherweise unberechtigter Stufenaufstieg?!
« Antwort #5 am: 25.04.2023 14:52 »
Ich war, wie geschrieben, erst 1 Jahr nach Höhergruppierung von 9a in 9c in Stufe 3.

Das sagt grds. ja nichts aus.
Anrechenbare Vordienstzeiten?

Denntist

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Antw:Möglicherweise unberechtigter Stufenaufstieg?!
« Antwort #6 am: 25.04.2023 14:56 »
Ich bin den normalen Weg durchlaufen. Eingestellt in Stufe 1 und dann ganz normal gestiegen

Amtsschimmel

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Antw:Möglicherweise unberechtigter Stufenaufstieg?!
« Antwort #7 am: 25.04.2023 14:58 »
Ich bin den normalen Weg durchlaufen. Eingestellt in Stufe 1 und dann ganz normal gestiegen

Okay, jetzt haben wir alle relevanten Informationen und du hast Recht, das ist auffällig.

Vorweggewährung von Stufenlaufzeiten könnte tatsächlich gewährt worden sein. Hat deine Personalstelle dir nur gesagt, es passt schon, oder auch Gründe angeführt? Wenn nicht, würde ich das direkt ansprechen.

Denntist

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Antw:Möglicherweise unberechtigter Stufenaufstieg?!
« Antwort #8 am: 25.04.2023 15:17 »
Nein, es wurde nichts dazu geschrieben, nur - Ja, das stimmt. Ich habe natürlich auch nicht weiter nachgebohrt, da ich das Geld gerne nehme.

Amtsschimmel

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Antw:Möglicherweise unberechtigter Stufenaufstieg?!
« Antwort #9 am: 25.04.2023 15:18 »
Nein, es wurde nichts dazu geschrieben, nur - Ja, das stimmt. Ich habe natürlich auch nicht weiter nachgebohrt, da ich das Geld gerne nehme.

Das glaube ich dir. Nur pass auf, dass es nicht irgendwann zu einer Rückforderung wegen Überzahlung kommt. Ich würde das also wasserdicht abklären.  :)

MoinMoin

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Antw:Möglicherweise unberechtigter Stufenaufstieg?!
« Antwort #10 am: 25.04.2023 17:17 »
WEnn Rückforderungen kommen, dann nur die letzten 6 Monate

Sebastian09

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Antw:Möglicherweise unberechtigter Stufenaufstieg?!
« Antwort #11 am: 25.04.2023 17:31 »
War es eine Höhergruppierung durch neue Aufgaben oder war es eine Korrektur der EG? Warst du in der 9a bereits 2 Jahre in Stufe 3 und nach der Korrektur noch ein weiteres, wäre es richtig.