Hallo Sachse
zu uns wurde gesagt das die bisheriger Erfahrungsstufe komplett egal seie.
Also das sich die neue "Erfahrungsstufe" im Beamtenverhältnis allein nach deiner Berufserfahrung richtet. Sprich wenn du schon seit 6 Jahren in der Stelle tätig bist, würdest du diese 6 Jahre anrechnen können (sprich Stufe 3). Wichtig dabei ist, das wenn du dich ohne Vorbereitungsdienst verbeamten lässt, du von den 6 Jahren nochmal 3 Jahre abziehen musst (Diese 3 Jahre entsprechen der Zeit die du auf der jetzigen Stelle/Tätigkeit haben musst um dich ohne Vorbereitungsdienst verbeamten lassen zu können).
Hoffe ich hab alles richtig erzählt, gerne sind noch andere Meinungen zu gelassen.
Grüße Ornaki