Autor Thema: Stufenlaufzeitsverkürzung  (Read 1613 times)

NeueinsteigerÖD

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Stufenlaufzeitsverkürzung
« am: 26.04.2023 12:04 »
Hallo zusammen,

mein Vorgesetzter hatte mir eine Stufenlaufzeitsverkürzung von Stufe 2 auf Stufe 3 zugesagt. Dies wurde jedoch von er Personalabteilung abgelehnt. Begründung war, dass dies erst ab Stufe 3 möglich sei. Ich habe das natürlich mal recherchiert und dies scheint zu stimmen. Sollte dem nicht so sein, gebt mir bitte Bescheid.

Auf die Stufenlaufzeitsverkürzung werde ich meinen Vorgesetzten natürlich nochmal ansprechen, sobald ich in Stufe 3 bin. Hier meine Frage:

Gibt es eine Mindestverweildauer in einer jeweiligen Stufe? Oder wäre es auch möglich nach "automatischem" Eintritt in die Stufe 3 vorzeitig in die Stufe 4 gehoben zu werden?

Falls es von Belang wäre, ich arbeite in einer Kommune in Niedersachsen.

BAT

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Antw:Stufenlaufzeitsverkürzung
« Antwort #1 am: 26.04.2023 12:11 »
Die Stufenlaufzeit kann auf "0" verringert werden (und ganz nebenbei auch verlängert werden über die normale Zeit).

Die meisten AG machen von der ganzen Thematik keinen Gebrauch.

NeueinsteigerÖD

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Antw:Stufenlaufzeitsverkürzung
« Antwort #2 am: 26.04.2023 12:18 »
Die Stufenlaufzeit kann auf "0" verringert werden (und ganz nebenbei auch verlängert werden über die normale Zeit).

Die meisten AG machen von der ganzen Thematik keinen Gebrauch.

Vielen Dank.
Dann spreche ich das mal an und bin gespannt ob es mir ermöglicht wird.
Wäre schon ein schöner Sprung von 2 direkt in 4.  ;D

MoinMoin

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Antw:Stufenlaufzeitsverkürzung
« Antwort #3 am: 26.04.2023 12:30 »
Gibt es eine Mindestverweildauer in einer jeweiligen Stufe? Oder wäre es auch möglich nach "automatischem" Eintritt in die Stufe 3 vorzeitig in die Stufe 4 gehoben zu werden?
Tarifliche nicht. Da muss nur "der Nachweis" erbracht werden, dass man eine erheblich überdurchschnittliche Leistung erbracht hat.
Aber in den Durchführungsrichtlinien des Landes Niedersachsen wird verlangt (Selbstbeschränkung) das man erst nach der Hälfte des Verweilens in der Stufe eine Stufenlaufzeitverkürzung machen kann.


NeueinsteigerÖD

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Antw:Stufenlaufzeitsverkürzung
« Antwort #4 am: 26.04.2023 12:56 »
Gibt es eine Mindestverweildauer in einer jeweiligen Stufe? Oder wäre es auch möglich nach "automatischem" Eintritt in die Stufe 3 vorzeitig in die Stufe 4 gehoben zu werden?
Tarifliche nicht. Da muss nur "der Nachweis" erbracht werden, dass man eine erheblich überdurchschnittliche Leistung erbracht hat.
Aber in den Durchführungsrichtlinien des Landes Niedersachsen wird verlangt (Selbstbeschränkung) das man erst nach der Hälfte des Verweilens in der Stufe eine Stufenlaufzeitverkürzung machen kann.

Und das ist im Prinzip eine Sonderregelung für Niedersachen und in NRW beispielsweise anders?

MoinMoin

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Antw:Stufenlaufzeitsverkürzung
« Antwort #5 am: 26.04.2023 13:06 »
Gibt es eine Mindestverweildauer in einer jeweiligen Stufe? Oder wäre es auch möglich nach "automatischem" Eintritt in die Stufe 3 vorzeitig in die Stufe 4 gehoben zu werden?
Tarifliche nicht. Da muss nur "der Nachweis" erbracht werden, dass man eine erheblich überdurchschnittliche Leistung erbracht hat.
Aber in den Durchführungsrichtlinien des Landes Niedersachsen wird verlangt (Selbstbeschränkung) das man erst nach der Hälfte des Verweilens in der Stufe eine Stufenlaufzeitverkürzung machen kann.

Und das ist im Prinzip eine Sonderregelung für Niedersachen und in NRW beispielsweise anders?
Keine Sonderregelung sondern in NI Vorgabe seitens des Landes an die Dienststellen.
Daran müssen sich Kommune mWn nicht halten.
Und wenn eine Dienststelle des Landes NI es mal anders macht, dann auch ok. Da könnte höchsten derjenige, der das unterschrieben hat, welche auf die Flossen bekommen, rechtskräftig wäre es aber trotzdem.

Es ist sozusagen eine "Dienstanweisung" für die Landesbehörden (nicht Kommunen), mehr nicht.