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Stufenlaufzeitsverkürzung
NeueinsteigerÖD:
Hallo zusammen,
mein Vorgesetzter hatte mir eine Stufenlaufzeitsverkürzung von Stufe 2 auf Stufe 3 zugesagt. Dies wurde jedoch von er Personalabteilung abgelehnt. Begründung war, dass dies erst ab Stufe 3 möglich sei. Ich habe das natürlich mal recherchiert und dies scheint zu stimmen. Sollte dem nicht so sein, gebt mir bitte Bescheid.
Auf die Stufenlaufzeitsverkürzung werde ich meinen Vorgesetzten natürlich nochmal ansprechen, sobald ich in Stufe 3 bin. Hier meine Frage:
Gibt es eine Mindestverweildauer in einer jeweiligen Stufe? Oder wäre es auch möglich nach "automatischem" Eintritt in die Stufe 3 vorzeitig in die Stufe 4 gehoben zu werden?
Falls es von Belang wäre, ich arbeite in einer Kommune in Niedersachsen.
BAT:
Die Stufenlaufzeit kann auf "0" verringert werden (und ganz nebenbei auch verlängert werden über die normale Zeit).
Die meisten AG machen von der ganzen Thematik keinen Gebrauch.
NeueinsteigerÖD:
--- Zitat von: BAT am 26.04.2023 12:11 ---Die Stufenlaufzeit kann auf "0" verringert werden (und ganz nebenbei auch verlängert werden über die normale Zeit).
Die meisten AG machen von der ganzen Thematik keinen Gebrauch.
--- End quote ---
Vielen Dank.
Dann spreche ich das mal an und bin gespannt ob es mir ermöglicht wird.
Wäre schon ein schöner Sprung von 2 direkt in 4. ;D
MoinMoin:
--- Zitat von: NeueinsteigerÖD am 26.04.2023 12:04 ---Gibt es eine Mindestverweildauer in einer jeweiligen Stufe? Oder wäre es auch möglich nach "automatischem" Eintritt in die Stufe 3 vorzeitig in die Stufe 4 gehoben zu werden?
--- End quote ---
Tarifliche nicht. Da muss nur "der Nachweis" erbracht werden, dass man eine erheblich überdurchschnittliche Leistung erbracht hat.
Aber in den Durchführungsrichtlinien des Landes Niedersachsen wird verlangt (Selbstbeschränkung) das man erst nach der Hälfte des Verweilens in der Stufe eine Stufenlaufzeitverkürzung machen kann.
NeueinsteigerÖD:
--- Zitat von: MoinMoin am 26.04.2023 12:30 ---
--- Zitat von: NeueinsteigerÖD am 26.04.2023 12:04 ---Gibt es eine Mindestverweildauer in einer jeweiligen Stufe? Oder wäre es auch möglich nach "automatischem" Eintritt in die Stufe 3 vorzeitig in die Stufe 4 gehoben zu werden?
--- End quote ---
Tarifliche nicht. Da muss nur "der Nachweis" erbracht werden, dass man eine erheblich überdurchschnittliche Leistung erbracht hat.
Aber in den Durchführungsrichtlinien des Landes Niedersachsen wird verlangt (Selbstbeschränkung) das man erst nach der Hälfte des Verweilens in der Stufe eine Stufenlaufzeitverkürzung machen kann.
--- End quote ---
Und das ist im Prinzip eine Sonderregelung für Niedersachen und in NRW beispielsweise anders?
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