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Stufenlaufzeitsverkürzung

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MoinMoin:

--- Zitat von: NeueinsteigerÖD am 26.04.2023 12:56 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 26.04.2023 12:30 ---
--- Zitat von: NeueinsteigerÖD am 26.04.2023 12:04 ---Gibt es eine Mindestverweildauer in einer jeweiligen Stufe? Oder wäre es auch möglich nach "automatischem" Eintritt in die Stufe 3 vorzeitig in die Stufe 4 gehoben zu werden?

--- End quote ---
Tarifliche nicht. Da muss nur "der Nachweis" erbracht werden, dass man eine erheblich überdurchschnittliche Leistung erbracht hat.
Aber in den Durchführungsrichtlinien des Landes Niedersachsen wird verlangt (Selbstbeschränkung) das man erst nach der Hälfte des Verweilens in der Stufe eine Stufenlaufzeitverkürzung machen kann.

--- End quote ---

Und das ist im Prinzip eine Sonderregelung für Niedersachen und in NRW beispielsweise anders?

--- End quote ---
Keine Sonderregelung sondern in NI Vorgabe seitens des Landes an die Dienststellen.
Daran müssen sich Kommune mWn nicht halten.
Und wenn eine Dienststelle des Landes NI es mal anders macht, dann auch ok. Da könnte höchsten derjenige, der das unterschrieben hat, welche auf die Flossen bekommen, rechtskräftig wäre es aber trotzdem.

Es ist sozusagen eine "Dienstanweisung" für die Landesbehörden (nicht Kommunen), mehr nicht.

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