Ich sehe es eher anders rum - es ist viel wahrscheinlicher, dass die Besoldung im weitaus überwiegenden Teil durch die Grundbesoldung zu erfolgen hat
klar, kann man es so sehen, ich sehe aber, dass man da erstmal sehen muss, wie das BVerG die teilweise dämlichen und krampfhaften Versuche der Gesetzgeber bewerten wird.
Und was weitaus überwiegend ist, ist halt die Frage.10,20,30,40% ?
Keine Ahnung, soll das BVerG entscheiden, mach ich mir keine Kopp.
Spannend wird es nur, wenn der A4er eine Grundbesoldung bekommen muss (weil FamZuschlag nur sehr niedrig sein darf), die eine Höhe hat, die bei dem Medianeinkommen der restlichen Bürger liegt.
Das wäre ja die Konsequenz, wenn nur via Grundbesoldung die zu niedrige Besoldung gelöst werden darf.
Ich glaube, wenn also das BVerG feststellt, dass so die Rechtslage auf Basis, des GG ist (so ja deine Meinung), da dürfte der Gesetzgeber dann durchaus eine GG Änderung anstreben, die diese Basis ändert und dann die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums auf ein gänzlich anderem Fundament stellt.
Insofern hoffe ich dass, die Beamten eine fetten FamZuschlag bekommen und eine vernünftige Grundbesoldung realisiert wird, damit endlich das Geld dort ankommt wo es benötigt wird.