Autor Thema: Einstufung bei neuem Arbeitgeber verhandelbar?  (Read 1454 times)

Charleston0202

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Hallo,

Ich bin zur Zeit als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin angestellt.
Bei dem aktuellen Arbeitgeber bin ich im Februar 2022 in E13 (Psychologin) Stufe 2 angestellt worden ( TVöD-L).

Zuvor war ich bereits wie folgt im TV-L angestellt:
01.02.2019-31.01.2020, Stufe 1 (1 Jahr) E13
01.02.2020-30.09.2021,Stufe 2 (1 Jahr, 8 Monate) E13
15.02.2022-31.05.2023, Stufe 2 (1 Jahr, 4 Monate) E13, ab September E14

Im September habe ich die Approbation erlangt, weshalb ich von E13 zu E14 höhergruppiert wurde.

Zum 01.06. werde ich den Arbeitgeber wechseln: TvöD-K.
Nun stellt sich folgende Frage:

Aufgrund meiner Berufserfahrung wäre ich eigentlich bereits auf Stufe 3 (da > 3 Jahre Berufserfahrung). Auch gilt, dass man für Stufe 3 bereits 2 Jahre in Stufe 2 war, was ich auch erfüllt hätte..

Durch die Höhergruppierung im September lief jedoch meine Stufenlaufzeit bei meinem
aktuellen Arbeitgeber neu. Kann ich bei meinem neuen Arbeitgeber dennoch mit Stufe 3 verhandeln und einsteigen?

Vielen Dank im Voraus.

MoinMoin

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Antw:Einstufung bei neuem Arbeitgeber verhandelbar?
« Antwort #1 am: 27.04.2023 06:57 »
Ja, förderliche Zeiten sind verhandelbar. Müssen aber vor Vertragsunterschrift gefordert werden.