Ich kenne Angestellte und Beamte, die als Schöffen nebenher tätig sein. Gehaltskürzungen wurden nicht durchgeführt. Das Gleich passier z.B. ja auch, wenn du als Volontär bei einem Sportverband mal mithilfst. Ich habe selbst schon für DLV und DSV als Helfer gearbeitet und meine Besoldung wurde nicht gekürzt. Eine Aufwandsentschädigung gilt nicht als eigentliches Einkommen, deshalb dürfen z.B. auch Vereinsvorstände Aufwandsentschädigungen zahlen und erhalten, ohne, dass dies für den e.V. ein Problem darstellt.