Die dauerhafte Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ist eine Vertragsänderung, die nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers erfolgen kann. Wenn es keine höherwertige Tätigkeit, sondern eine in Bezug auf die Entgeltgruppe gleichwertige Tätigkeit ist, ist die Übertragung der Tätigkeit auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers möglich.