Hallo zusammen,
kurz zu meiner Situation:
Habe von 2014-2017 ein duales Studium in Wirtschaftsinformatik mit dem Bachelor of Science abgeschlossen. Wurde danach von meiner Firma (Körperschaft des öffentlichen Rechts) übernommen und auf eine Stelle gesetzt, die nach E10/A11 bewertet ist. Bezahlt wurde ich allerdings erst nur mit 9b (war glaube ich nicht rechtens, ist aber eine andere Sache).
Ab 01.01.2019 werde ich nach dem eigentlichen Stellenwert (E10) bis heute bezahlt. Zurzeit habe ich die Stufe 3 und würde ab Januar 2024 in Stufe 4 aufsteigen.
Mir wurde im Rahmen eines internen Stellenwechsels nun die direkte Verbeamtung auf Lebenszeit mit A10 und Stufe 4 angeboten. Auch die neue Stelle ist eigentlich mit A11 bewertet. Dabei wurde mir gesagt, dass ich in A10 anfangen muss.
Im §25 "Einstiegsämter" LBesG steht, dass der Zugang zum dritten Einstiegsamt grundsätzlich A9 ist aber für Personen mit einer Qualifikation im technischen Bereich bei A10 liegt.
Nun meine Frage, ob mein Arbeitgeber auch die Möglichkeit hätte mich direkt auf A11 zu setzen?
Bzw. kann er einfach frei entscheiden, wann ich A11 bekomme, die ich stellenmäßig aktuell eigentlich schon jetzt hätte, wenn ich Beamter wäre?
§26 "Beförderung" LbVO besagt, dass bei Zugang zum dritten Einstiegsamt ein Amt mit A12 oder höher erst nach 6 Jahren, bzw. wenn das Einstiegsamt A10 war, nach 5 Jahren verliehen werden darf.
Da ich ja aber nur auf einer A11 Stelle bin, könnte die Bezahlung nach A11 doch theorethisch ohne "Mindestzeit" erfolgen, oder?
Vielen Dank vorab!
LG
EDIT: Bin in Rheinland-Pfalz angestellt.