Autor Thema: [RP] Quereinstieg in Beamtenverhältnis auf Lebenszeit  (Read 1753 times)

querauflebenszeit

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Hallo zusammen,

kurz zu meiner Situation:

Habe von 2014-2017 ein duales Studium in Wirtschaftsinformatik mit dem Bachelor of Science abgeschlossen. Wurde danach von meiner Firma (Körperschaft des öffentlichen Rechts) übernommen und auf eine Stelle gesetzt, die nach E10/A11 bewertet ist. Bezahlt wurde ich allerdings erst nur mit 9b (war glaube ich nicht rechtens, ist aber eine andere Sache).
Ab 01.01.2019 werde ich nach dem eigentlichen Stellenwert (E10) bis heute bezahlt. Zurzeit habe ich die Stufe 3 und würde ab Januar 2024 in Stufe 4 aufsteigen.

Mir wurde im Rahmen eines internen Stellenwechsels nun die direkte Verbeamtung auf Lebenszeit mit A10 und Stufe 4 angeboten. Auch die neue Stelle ist eigentlich mit A11 bewertet. Dabei wurde mir gesagt, dass ich in A10 anfangen muss.

Im §25 "Einstiegsämter" LBesG steht, dass der Zugang zum dritten Einstiegsamt grundsätzlich A9 ist aber für Personen mit einer Qualifikation im technischen Bereich bei A10 liegt.

Nun meine Frage, ob mein Arbeitgeber auch die Möglichkeit hätte mich direkt auf A11 zu setzen?
Bzw. kann er einfach frei entscheiden, wann ich A11 bekomme, die ich stellenmäßig aktuell eigentlich schon jetzt hätte, wenn ich Beamter wäre?

§26 "Beförderung" LbVO besagt, dass bei Zugang zum dritten Einstiegsamt ein Amt mit A12 oder höher erst nach 6 Jahren, bzw. wenn das Einstiegsamt A10 war, nach 5 Jahren verliehen werden darf.
Da ich ja aber nur auf einer A11 Stelle bin, könnte die Bezahlung nach A11 doch theorethisch ohne "Mindestzeit" erfolgen, oder?

Vielen Dank vorab!

LG

EDIT: Bin in Rheinland-Pfalz angestellt.
« Last Edit: 27.04.2023 12:32 von querauflebenszeit »

Amtsschimmel

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Antw:[RP] Quereinstieg in Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
« Antwort #1 am: 27.04.2023 17:05 »
Aus einer Bündelstelle ergibt sich kein Anspruch auf Beförderung. Du wirst nach der Verbeamtung nach A10 in ein Beurteilungssystem irgendeiner Art gesteckt und dann irgendwann wohl auch A11. Hängt von der Behörde ab.

Verbeamtung direkt nach A11 im techn. Bereich ist im Bund möglich. Bei dir wird man auf einen individuell-fiktiven Werdegang abstellen. Da könnte man eigentlich bei 6 Jahren nach Abschluss des Studiums über A11 nachdenken. Wird in RLP ähnlich sein.

Das mit der E9b war aller Wahrscheinlichkeit nach nicht rechtswidrig. Auch hier folgt aus Stelle nicht automatisch Eingruppierung. Diese geht im Tarifbereich nur nach tats. ausgeübter Tätigkeit.

Casa

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Antw:[RP] Quereinstieg in Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
« Antwort #2 am: 28.04.2023 14:50 »
Einstiegsamt ist A10.

Eine Ernennung unter Begründung eines Beamtenverhältnisses (Einstellung) auf Probe oder auf Lebenszeit ist nur in einem Einstiegsamt zulässig. Abweichend von Satz 1 kann

1.

    bei entsprechenden beruflichen Erfahrungen oder sonstigen Qualifikationen, die zusätzlich zu den in § 15 geregelten Zugangsvoraussetzungen erworben wurden, wenn die Laufbahnverordnung (§ 25) dies bestimmt,
2.

    bei Beamtinnen und Beamten im Sinne des § 41,
3.

    bei den Mitgliedern des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz oder
4.

    bei Zulassung einer Ausnahme durch den Landespersonalausschuss

auch eine Einstellung in einem höheren Amt vorgenommen werden.

1 und 4 könnten hier um Erfolg führen.


Bei der A12 ist lediglich eine Mindestzeit geregelt. Für dich gelten sowieso andere Zeiten, da du erst Beamter auf Probe wirst, regelmäßig 3 Jahre Probezeit hast, mindestens aber ein Jahr, und erst wenn du regelmäßig ein Jahr Beamter auf Lebenszeit bist befördert werden kannst, §§ 20, 21 LBG (RP).

Zudem führt eine Berücksichtigung der Vorerfahrung bei Dienstaltersstufe/Erfahrungsstufe UND Probezeit UND Einstiegsamt ggf. zu einer doppelten bzw. dreifachen Berücksichtigung der Zeiten. Das dürfte nicht vorgesehen sein.



Unabhängig vom Amt ist die Erfahrungsstufe. Diese scheint in der richtigen Höhe berücksichtigt worden zu sein, mehr als 4 Jahre aber weniger als 6 Jahre Erfahrung.


Zu bedenken ist, dass zu 50 % eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden muss, was den Nettoverdienst schmälert.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

querauflebenszeit

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Antw:[RP] Quereinstieg in Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
« Antwort #3 am: 03.05.2023 14:55 »
Hallo zusammen,

zunächst vielen Dank für die beiden Rückmeldungen.

Laut meiner Personalabteilung entfällt bei mir die Probezeit, da laut deren Aussage meine bisherige Zeit im ÖD angerechnet wird.

War auch schon beim Amtsarzt. Auch dort liegt wohl der "Antrag" meines Arbeitgebers auf Verbeamtung auf Lebenszeit vor.

Habe gerade eben auch mit einem Kollegen gesprochen. Dieser wurde wohl tatsächlich direkt in A11 verbeamtet. Allerdings war seine vorherige Stelle E12.

Grundsätzlich geht das für mich auch in Ordnung mit A10 anzufangen. Allerdings möchte ich definitiv nicht mehrere Jahre dort verbringen, sondern max. nach 1 Jahr auch in A11, da es stellenmäßig bei uns eigentlich einen Rückschritt bedeutet.

Das mit der privaten KV ist mir ebenfalls bewusst.

Danke nochmal!

LG

EiTee

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Antw:[RP] Quereinstieg in Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
« Antwort #4 am: 03.05.2023 22:39 »
sondern max. nach 1 Jahr auch in A11

Minimum 1 Jahr ! alles andere ist ein Wunsch der niemals in Erfüllung gehen muss.

Amtsschimmel

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Antw:[RP] Quereinstieg in Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
« Antwort #5 am: 04.05.2023 20:57 »
sondern max. nach 1 Jahr auch in A11

Minimum 1 Jahr ! alles andere ist ein Wunsch der niemals in Erfüllung gehen muss.

Nach Laufbahnverordnung RP darf der Wunsch nicht einmal in Erfüllung gehen. Ein Jahr ist das absolute Minimum zwischen Beförderungen.

@TE: Du hast kein Anrecht auf Beförderung. Sobald du im Beamtensystem bist, bist du dem System ausgeliefert.