Autor Thema: Personalbindung innerhalb des Landes unerheblich?  (Read 4376 times)

PhoenixDea

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Hallo,

eine Frage an die Fachleute:

Mir liegt von einer anderen Landesbehörde eine Zusage für eine E 11 zu, aktuell bin ich in E9a.

Meine BAK liegt seit 10 Monate bei der entsprechenden Stelle.
Ein SB hat die BAK nun geprüft, kommt auf eine E 11. Die Gruppenleiterin
will das jedoch nicht Schlusszeichnen und sieht höchstens eine E10. Eine E10 mit Stufenvorweggewährung in die Stufe 3 ist laut PW und Personalstelle nicht möglich, weil ich ja "nur" ein Angebot vom gleichen AG (Land) habe.

Das ist doch Nonsens, oder?
Wie beurteilt ihr das?

LG und vielen Dank.

Tarifant

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Antw:Personalbindung innerhalb des Landes unerheblich?
« Antwort #1 am: 28.04.2023 09:25 »
Hallo Phoenix,

tatsächlich ist das Land als ein Arbeitgeber zu sehen. Eine Gewinnung ist daher nicht möglich. Anderenfalls würde man sich innerhalb der Landesverwaltung 'kannibalisieren'. Die Erfordernis zur Deckung des Personalbedarfs ist somit nicht gegeben.

LG
Der Tarifant

PhoenixDea

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Antw:Personalbindung innerhalb des Landes unerheblich?
« Antwort #2 am: 28.04.2023 09:26 »
Ich kann mir dennoch schwer vorstellen,
dass ein versierter Personaler nicht im Stande ist da etwas vernünftiges draus zu machen.

Oder gibt es da tatsächlich nichts, was man machen kann?

Tarifant

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Antw:Personalbindung innerhalb des Landes unerheblich?
« Antwort #3 am: 28.04.2023 09:42 »
Angesichts der bereits getätigten Aussage, dass es nicht geht, halte ich es für unwahrscheinlich, dass wissentlich eine nicht tarifgerechte Anwendung einer Gewinnungs-/Bindungszulage gemacht wird.

Auch eine Stufenlaufzeitverkürzung nach § 17 Abs. 2 wäre hier nicht möglich. Ich sehe daher leider keine Möglichkeit.

PhoenixDea

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Antw:Personalbindung innerhalb des Landes unerheblich?
« Antwort #4 am: 28.04.2023 09:48 »
Mir geht es eben nicht um eine Mauschelei, sondern eine legitime Lösung.

McOldie

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Antw:Personalbindung innerhalb des Landes unerheblich?
« Antwort #5 am: 28.04.2023 09:54 »
Hier könnte eine "Bindungszulage" nach § 16 Abs.5 greifen.
Auszug aus den DV:
"Die Zulage kann auch bereits bei der Einstellung - Deckung von Personalbedarf - gewährt werden und ist unabhängig von der Anerkennung beruflicher Vorzeiten bei der Stufenzuordnung. Ein Rechtsanspruch auf die Zulage besteht nicht. Die Gewährung der Zulage setzt stets eine sorgfältige Einzelfallprüfung voraus, deren Notwendigkeit jeweils zu dokumentieren ist.
Die Bindung qualifizierter Fachkräfte kann in der Qualifikation (Mangelbereich), aber auch in der einzelnen Person (Leistungsträger) wurzeln.
Die Höhe der Zulage ist begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zur übernächsten Stufe beziehungsweise - für Beschäftigte in der vorletzten Stufe - auf den Unterschiedsbetrag zur letzten Stufe (Höchstbetrag)."

Organisator

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Antw:Personalbindung innerhalb des Landes unerheblich?
« Antwort #6 am: 28.04.2023 09:55 »
Na klar kann man da was machen - auf ein Entgelt entsprechend der Eingruppierung pochen. Weder "ein SB" noch "die Gruppenleiterin" hat dort etwas zu vermelden.

Im Zweifel Pistole auf die Brust setzen und sagen, dass du für eine E11 bleibst und ansonsten weg bist.

PhoenixDea

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Antw:Personalbindung innerhalb des Landes unerheblich?
« Antwort #7 am: 28.04.2023 09:59 »
das Problem ist, dass ein "darauf Pochen" bedeutet, vors Gericht gehen. Und ich habe einfach nicht mehr die Geduld für diesen Mist.

Wir sind leider eine Nachgeordnete Behörde mit sehr speziellen Aufgaben, die Bewertung, Stufe etc. werden aber in der Hauptverwaltung gemacht..... und dort werden uns Probleme bereitet. Ich würde eigentlich gerne bleiben wollen, sehe aber durch die Blockade der HV keinen Sinn darin.

MoinMoin

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Antw:Personalbindung innerhalb des Landes unerheblich?
« Antwort #8 am: 28.04.2023 10:00 »
Mir geht es eben nicht um eine Mauschelei, sondern eine legitime Lösung.
Eine Gewährung der §16.5 Zulage ist jederzeit möglich.
Denn zur Bindung von qualifizierten Personal reicht es (theoretisch), dass der AG der Meinung ist, dass er diese Zulage zahlen sollte, um dich zu binden.

Das einige Personaler etwas zum Lochen und Abheften brauchen, damit sie ihren Ar* in der Wand haben ist tariflich unerheblich.
Aber die meisten wollen zumindest einen Nachweis, dass man wechselwillig ist.
Den einen reicht der Nachweis der Einladung zum Vorstellungsgespräch, die anderen wollen ein AV des Mitbewerbers haben.

EDIT:
Die Eingruppierung steht nicht zu Disposition.
Wenn man dir EG11er Tätigkeiten überträgt ist es eg11 wenn nur 10er ist es 10.
Was die Gruppenleiterin meint oder wünscht ist irrelevant.


Und wenn du auf den Kasperkram kein Bock hast, gehste halt zu einem AG der dir wohlgesonnen ist und zeigst der Gruppenleiterin einen Vogel.

PhoenixDea

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Antw:Personalbindung innerhalb des Landes unerheblich?
« Antwort #9 am: 28.04.2023 10:07 »
Danke für die Infos.

Angebot für die E 11 beim gleichen AG, nur andere Behörde, liegt vor.
Einladungen für Vorstellungsgespräche liegen für andere Bereiche beim gleichen AG, aber auch bei anderen Kommunen und beim Bund vor. Alles E11.

Bei der Bewertung der Stelle ging es ja eben genau darum, dass man mir nichts schenken soll, ich mache selbstverständlich auch die entsprechende Tätigkeit. Es kann doch nicht sein, dass der eine ganz sauber auf eine E11 kommt und seine GL der Meinung ist mir hier alles zu torpedieren.
Die Frist für die Zusage der anderen Stelle läuft, aber die HV scheißt darauf, was mit so einer kleinen nachgeordneten Behörde passiert. Der PR und die FrV waren hinterher, der Leiter unserer Behörde hat immer wieder ggü. der HV betont, dass er einen Weggang von mir unbedingt verhindern möchte.... aber nö.
Da wird man doch irre.

MoinMoin

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Antw:Personalbindung innerhalb des Landes unerheblich?
« Antwort #10 am: 28.04.2023 10:39 »
Danke für die Infos.

Angebot für die E 11 beim gleichen AG, nur andere Behörde, liegt vor.
Einladungen für Vorstellungsgespräche liegen für andere Bereiche beim gleichen AG, aber auch bei anderen Kommunen und beim Bund vor. Alles E11.

Bei der Bewertung der Stelle ging es ja eben genau darum, dass man mir nichts schenken soll, ich mache selbstverständlich auch die entsprechende Tätigkeit. Es kann doch nicht sein, dass der eine ganz sauber auf eine E11 kommt und seine GL der Meinung ist mir hier alles zu torpedieren.
Die Frist für die Zusage der anderen Stelle läuft, aber die HV scheißt darauf, was mit so einer kleinen nachgeordneten Behörde passiert. Der PR und die FrV waren hinterher, der Leiter unserer Behörde hat immer wieder ggü. der HV betont, dass er einen Weggang von mir unbedingt verhindern möchte.... aber nö.
Da wird man doch irre.
Tipp:
Sage doch einfach der dir genehmen Stelle zu und Kündige!
Dann können die dich ganz normal einstellen und förderliche Zeiten anerkennen oder sonstigen Kram machen.
Und lass dich nicht von deperten GLInnen oder sonstigen Menschen die die Zeichen der Zeit nicht erkannt haben und noch im Gestern leben versauern

PhoenixDea

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Antw:Personalbindung innerhalb des Landes unerheblich?
« Antwort #11 am: 28.04.2023 11:01 »
kündigen muss ich ja nicht, ist ja nur eine Versetzung?!

MoinMoin

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Antw:Personalbindung innerhalb des Landes unerheblich?
« Antwort #12 am: 28.04.2023 13:18 »
kündigen muss ich ja nicht, ist ja nur eine Versetzung?!
müssen musste nicht, aber deine Verhandlungsbasis ist eine andere.
Versetzung ist etwas was der AG alleine mit sich selber ausmacht, da hast du nur minimal mitzureden.
(Sprich du bist anzuhören)
Man muss sich halt fragen ob man Spielball oder Ballspieler sein will!

Muschebubu

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Antw:Personalbindung innerhalb des Landes unerheblich?
« Antwort #13 am: 02.05.2023 20:30 »
kündigen muss ich ja nicht, ist ja nur eine Versetzung?!

So wurde es hier auch gerade praktiziert. Könnte es sein, dass wir über Berlin schreiben? In der Tat gibt es da wohl Vorgaben vom Rechnungshof, die eindeutig sind (verständlich), dass sich alle Teile der Verwaltung nicht gegenseitig die DK wegloben sollen. Konsequenz daraus ist eine sehr strenge Auslegung des TV-L. Bisweilen werden nicht einmal mehr die vorhandenen Möglichkeiten aus Angst ausgeschöpft.

Besagter MA hat nun in Berlin gekündigt, um nach Berlin quasi zu wechseln. Höhere EG und Vorweggewährung von 2 Stufen.

JC83

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Antw:Personalbindung innerhalb des Landes unerheblich?
« Antwort #14 am: 03.05.2023 12:54 »
kündigen muss ich ja nicht, ist ja nur eine Versetzung?!

So wurde es hier auch gerade praktiziert. Könnte es sein, dass wir über Berlin schreiben? In der Tat gibt es da wohl Vorgaben vom Rechnungshof, die eindeutig sind (verständlich), dass sich alle Teile der Verwaltung nicht gegenseitig die DK wegloben sollen. Konsequenz daraus ist eine sehr strenge Auslegung des TV-L. Bisweilen werden nicht einmal mehr die vorhandenen Möglichkeiten aus Angst ausgeschöpft.

Besagter MA hat nun in Berlin gekündigt, um nach Berlin quasi zu wechseln. Höhere EG und Vorweggewährung von 2 Stufen.

Geile Aktion. Hatten wir auch schon.