Mir geht es eben nicht um eine Mauschelei, sondern eine legitime Lösung.
Eine Gewährung der §16.5 Zulage ist jederzeit möglich.
Denn zur Bindung von qualifizierten Personal reicht es (theoretisch), dass der AG
der Meinung ist, dass er diese Zulage zahlen sollte, um dich zu binden.
Das einige Personaler etwas zum Lochen und Abheften brauchen, damit sie ihren Ar*
in der Wand haben ist tariflich unerheblich.
Aber die meisten wollen zumindest einen Nachweis, dass man wechselwillig ist.
Den einen reicht der Nachweis der Einladung zum Vorstellungsgespräch, die anderen wollen ein AV des Mitbewerbers haben.
EDIT:
Die Eingruppierung steht nicht zu Disposition.
Wenn man dir EG11er Tätigkeiten überträgt ist es eg11 wenn nur 10er ist es 10.
Was die Gruppenleiterin meint oder wünscht ist irrelevant.
Und wenn du auf den Kasperkram kein Bock hast, gehste halt zu einem AG der dir wohlgesonnen ist und zeigst der Gruppenleiterin einen Vogel.