Autor Thema: Arbeitgeber Wechsel TV-L zu Tvöd und auch anderes Bundesland  (Read 2588 times)

Wirbelwind

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Hallo zusammen,

ich bin zur Zeit angestellt im Land Berlin (E6) und habe ein Vorstellungsgespräch für Tvöd (E8) in Kiel.

Die möchten zum nächstmöglichen Termin jemanden einstellen. Im öffentlichen Dienst ist das ja relativ.

Ich muss wegen Kündigung der Wohnung und beim AG Fristen einhalten, neue Wohnung finden usw. und schauen wann ich frühstens kann und habe auch Ende August 3 Wochen Urlaub in den USA. Was sage ich denn denen am Besten wann ich frühestens kann?! An sich wäre mir ja erst im Oktober lieb, da ich bis dahin dann alles in Ruhe regeln kann, aber kommt das dann nicht doof und uninteressiert für die an ?! Habt Ihr da Tipps wie man sich am besten verhält?

Habt Ihr Erfahrungen wie es mit Versetzung bei sowas steht?! Habe ich da ein Anrecht drauf und müsste das dann über den Betriebsrat laufen?!

Vielen Dank schon mal und später ein schönes Wochenende.

E15TVL

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Du wirst nicht versetzt, sondern bei einem neuen Arbeitgeber neu eingestellt (unter Beachtung von Kündigungsfristen usw. usf.).

Wichtig ist, den Urlaub offen anzusprechen. Dann wird sich schon eine Lösung finden (i. d. R. sind AG da sehr zugänglich, wenn sie den Bewerber tatsächlich wollen). 

Wirbelwind

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Du wirst nicht versetzt, sondern bei einem neuen Arbeitgeber neu eingestellt (unter Beachtung von Kündigungsfristen usw. usf.).

Wichtig ist, den Urlaub offen anzusprechen. Dann wird sich schon eine Lösung finden (i. d. R. sind AG da sehr zugänglich, wenn sie den Bewerber tatsächlich wollen).

Ich war der Meinung gelesen zu haben, dass eine Versetzung schon möglich ist aus triftigen Gründen. Aber dann habe ich das wohl falsch aufgefasst. Danke für die Antwort.

FearOfTheDuck

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Zuerst solltest du anhand deiner Kündigungsfrist den Zeitpunkt für die fristgerechte Kündigung ermitteln. Da schaust du, ob der Zeitpunkt evt. zu deinen Wünschen passt.

Die Kündigungsfristen dürften dem neuen AG ebenso bekannt sein. Dementsprechend wissen die AG auch, dass es schon mal dauern kann, bis ein Bewerber aus dem alten Arbeitsverhältnis raus ist. Auch dass Wohnungsangelegenheiten nicht von heut auf morgen erledigt sind, weiß ein AG.

Du kannst natürlich auch Pech haben, wenn ein ebenso geeigneter Bewerber schon nächste Woche anfangen kann und der AG die Stelle ab nächste Woche besetzt wissen möchte.

MoinMoin

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Es wäre tariflich eine Abordnung.
Aber du willst ja in der Tat ganz einfach  einen AG wechselt.
So wie jemand der von VW zu BMW wechselt.

Kündigungsfristen sind nur für Vertragsparteien die sich vor Gericht sehen und nicht einvernehmlich nachverhandeln wollen.

Ich habe mehrfach in ähnlicher Situation ein Aufhebungsvertrag gemacht, so dass alle drei Beteiligten zufrieden waren.

Wirbelwind

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Okay, dann weiß ich Bescheid. Dann belese und informiere ich mich über den Aufhebungsvertrag. Vielen Dank für die Info. Ps. Wenn es ein nahtloser Übergang ist, verliere ich aber nicht meine angerechneten Zeiten oder?!

FearOfTheDuck

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Auf welche Zeiten spielst du an?



Aufhebungsvertrag wäre in meiner Überlegung der nächste Schritt gewesen.

Wenn die Kündigungsfrist für AG und Wohnung insoweit passt, kann man sie als Argument stehen lassen. Mit der gefahr, dass schlimmstenfalls der schnellere Bewerber genommen wird. Aber das ist spekulativ.

Wirbelwind

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Naja für die Eingruppierung. Ich bin im Moment in der 3 Stufe. Müsste laut Rechner auf jeden Fall in die E8 Stufe 2 dann gelangen. Oder würde das weg fallen?

Thomber

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Ich kenne den Fall anders herum:   TVöD will wechseln zu  TV-L... und das passiert dann per Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Ob das TV-L auch eine Versetzung kennt, weiß ich nicht.

Urlaub, REHA u.ä. unbedingt offen ansprechen.  Will man dich haben - wird man die "Kröten" auch schlucken! ;)

Wirbelwind

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Okay, super. Danke für eure Hilfe ;)

FearOfTheDuck

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Bei Neueinstellung zählen weder die alte Stufe noch die bisher darin zurückgelegte Zeit.

Hier zählen einschlägige Berufserfahrung, die der AG anerkennen muss oder förderliche Berufserfahrung. Einschlägige Berufserfahrung dürfte recht schwierig sein in deinem Fall. Förderliche Berufserfahrung müsstest du in die Gespräche mit einbringen, dann ist die Stufe verhandelbar.

MoinMoin

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Naja für die Eingruppierung. Ich bin im Moment in der 3 Stufe. Müsste laut Rechner auf jeden Fall in die E8 Stufe 2 dann gelangen. Oder würde das weg fallen?
Wenn du einen AG Wechsel machst, dann kommst du in Stufe 1, außer du verhandelst was anderes oder hast einschlägige Berufserfahrung.

MoinMoin

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Ich kenne den Fall anders herum:   TVöD will wechseln zu  TV-L... und das passiert dann per Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Ob das TV-L auch eine Versetzung kennt, weiß ich nicht.

Urlaub, REHA u.ä. unbedingt offen ansprechen.  Will man dich haben - wird man die "Kröten" auch schlucken! ;)
Weder TVöD noch TV-L kennen bei einem AG Wechsel eine Versetzung.
Es ist dann eine Kündigung und Neueinstellung.

1. Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben
oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
2. Versetzung ist die vom Arbeitgeber veranlasste, auf Dauer bestimmte Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.


Wirbelwind

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Bei Neueinstellung zählen weder die alte Stufe noch die bisher darin zurückgelegte Zeit.

Hier zählen einschlägige Berufserfahrung, die der AG anerkennen muss oder förderliche Berufserfahrung. Einschlägige Berufserfahrung dürfte recht schwierig sein in deinem Fall. Förderliche Berufserfahrung müsstest du in die Gespräche mit einbringen, dann ist die Stufe verhandelbar.

Berufserfahrung zählt dann nur, wenn man in diesem einen Bereich Jahre lang auch gearbeitet hat oder allgemein im öffentlichen Dienst in der Verwaltung tätig ist?! Also ist es im allgemeinen ausgelegt oder auf den Fachbereich? Denn an sich bin ich schon 5 Jahre dabei, das wäre ja Berufserfahrung und Verwaltung ist an sich überall gleich, nur das sich Themen unterscheiden oder etwa nicht?! Kommt das beim Bewerbungsgespräch nicht doof wenn ich das anspreche? Oder spricht man das an, wenn man die Zusage hat?

FearOfTheDuck

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Du beschreibst selbst den Unterschied zwischen einschlägiger (in dem Bereich) und förderlicher (allgemeine Verwaltung) Berufserfahrung. Wenn keine einschlägige BE vorliegt, kommt es auf die Verhandlung an, es liegt beim AG, ob er förderliche BE anerkennt oder eben nicht.

Sieh es so: Das Bewerbungsgespräch dient beiden Seiten, um sich ein Bild vom Gegenüber zu machen. Und da ist es völlig normal, solche Sachen, die für dich wichtig sind, abzuklären.