Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Arbeitgeber Wechsel TV-L zu Tvöd und auch anderes Bundesland
FearOfTheDuck:
Bei Neueinstellung zählen weder die alte Stufe noch die bisher darin zurückgelegte Zeit.
Hier zählen einschlägige Berufserfahrung, die der AG anerkennen muss oder förderliche Berufserfahrung. Einschlägige Berufserfahrung dürfte recht schwierig sein in deinem Fall. Förderliche Berufserfahrung müsstest du in die Gespräche mit einbringen, dann ist die Stufe verhandelbar.
MoinMoin:
--- Zitat von: Wirbelwind am 28.04.2023 10:27 ---Naja für die Eingruppierung. Ich bin im Moment in der 3 Stufe. Müsste laut Rechner auf jeden Fall in die E8 Stufe 2 dann gelangen. Oder würde das weg fallen?
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Wenn du einen AG Wechsel machst, dann kommst du in Stufe 1, außer du verhandelst was anderes oder hast einschlägige Berufserfahrung.
MoinMoin:
--- Zitat von: Thomber am 28.04.2023 10:35 ---Ich kenne den Fall anders herum: TVöD will wechseln zu TV-L... und das passiert dann per Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Ob das TV-L auch eine Versetzung kennt, weiß ich nicht.
Urlaub, REHA u.ä. unbedingt offen ansprechen. Will man dich haben - wird man die "Kröten" auch schlucken! ;)
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Weder TVöD noch TV-L kennen bei einem AG Wechsel eine Versetzung.
Es ist dann eine Kündigung und Neueinstellung.
1. Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben
oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
2. Versetzung ist die vom Arbeitgeber veranlasste, auf Dauer bestimmte Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Wirbelwind:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 28.04.2023 10:38 ---Bei Neueinstellung zählen weder die alte Stufe noch die bisher darin zurückgelegte Zeit.
Hier zählen einschlägige Berufserfahrung, die der AG anerkennen muss oder förderliche Berufserfahrung. Einschlägige Berufserfahrung dürfte recht schwierig sein in deinem Fall. Förderliche Berufserfahrung müsstest du in die Gespräche mit einbringen, dann ist die Stufe verhandelbar.
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Berufserfahrung zählt dann nur, wenn man in diesem einen Bereich Jahre lang auch gearbeitet hat oder allgemein im öffentlichen Dienst in der Verwaltung tätig ist?! Also ist es im allgemeinen ausgelegt oder auf den Fachbereich? Denn an sich bin ich schon 5 Jahre dabei, das wäre ja Berufserfahrung und Verwaltung ist an sich überall gleich, nur das sich Themen unterscheiden oder etwa nicht?! Kommt das beim Bewerbungsgespräch nicht doof wenn ich das anspreche? Oder spricht man das an, wenn man die Zusage hat?
FearOfTheDuck:
Du beschreibst selbst den Unterschied zwischen einschlägiger (in dem Bereich) und förderlicher (allgemeine Verwaltung) Berufserfahrung. Wenn keine einschlägige BE vorliegt, kommt es auf die Verhandlung an, es liegt beim AG, ob er förderliche BE anerkennt oder eben nicht.
Sieh es so: Das Bewerbungsgespräch dient beiden Seiten, um sich ein Bild vom Gegenüber zu machen. Und da ist es völlig normal, solche Sachen, die für dich wichtig sind, abzuklären.
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