Du beschreibst selbst den Unterschied zwischen einschlägiger (in dem Bereich) und förderlicher (allgemeine Verwaltung) Berufserfahrung. Wenn keine einschlägige BE vorliegt, kommt es auf die Verhandlung an, es liegt beim AG, ob er förderliche BE anerkennt oder eben nicht.
Sieh es so: Das Bewerbungsgespräch dient beiden Seiten, um sich ein Bild vom Gegenüber zu machen. Und da ist es völlig normal, solche Sachen, die für dich wichtig sind, abzuklären.