Also Konsens ist wohl, dass man sich auf den Standpunkt zurückziehen sollte, nur die Arbeit gemäß Stellenbeschreibung zu erledigen.
Ich stolpere aber so ein wenig über die Formulierungen im Arbeitsvertrag. Dort heißt es ja regelhaft, dass der MA zur Mehrarbeit (usw.) verpflichtet ist.
Wie ist das in diesem Kontext zu bewerten?