Autor Thema: Kompensation von Vertretung  (Read 1608 times)

Kai

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Kompensation von Vertretung
« am: 28.04.2023 10:10 »
Hallo Kollegen,

eine Kollegin (E10 Tätigkeit) hat aufgrund einer chronischen Erkrankung mit Schwerbehinderung auf 35 Stunden reduziert. Jedoch „vertritt“ sie weiterhin ihre eigenen Stundenanteile und zwei weitere Endziffern und erledigt insofern die Aufgaben einer 39+ Stundenkraft. Es werden hier Stundenanteile von unter 50% nicht ausgeschrieben und weiterhin herrscht im Sozialamt ohnehin chronischer Personalmangel.

Kann dieser Umstand in irgendeiner finanziellen Art und Weise kompensiert werden?


Organisator

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Antw:Kompensation von Vertretung
« Antwort #1 am: 28.04.2023 10:15 »
Hallo Kollegen,

eine Kollegin (E10 Tätigkeit) hat aufgrund einer chronischen Erkrankung mit Schwerbehinderung auf 35 Stunden reduziert. Jedoch „vertritt“ sie weiterhin ihre eigenen Stundenanteile und zwei weitere Endziffern und erledigt insofern die Aufgaben einer 39+ Stundenkraft. Es werden hier Stundenanteile von unter 50% nicht ausgeschrieben und weiterhin herrscht im Sozialamt ohnehin chronischer Personalmangel.

Kann dieser Umstand in irgendeiner finanziellen Art und Weise kompensiert werden?

Die Kollegin arbeitet 35 Stunden und erhält Entgelt dafür. Was soll denn genau kompensiert werden?

Kai

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Antw:Kompensation von Vertretung
« Antwort #2 am: 28.04.2023 10:27 »
Ich habe null Ahnung von diesem Bereich.

Dieser Zustand hält jedoch schon zwei Jahre an.

Ist man als MA "verpflichtet" dies so mitzutragen? Daher ggf. auch die Frage nach einer möglichen Kompensation.

FearOfTheDuck

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Antw:Kompensation von Vertretung
« Antwort #3 am: 28.04.2023 10:53 »
Nein, mal läßt nach seiner vereinbarten Arbeitszeit den Stift fallen und geht nach Hause. Wenn die Kollegin freiwillig Mehrarbeit leistet, macht sie sich das Organisationsversagen des AG zu eigen.

Organisator

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Antw:Kompensation von Vertretung
« Antwort #4 am: 28.04.2023 11:06 »
Ich habe null Ahnung von diesem Bereich.

Dieser Zustand hält jedoch schon zwei Jahre an.

Ist man als MA "verpflichtet" dies so mitzutragen? Daher ggf. auch die Frage nach einer möglichen Kompensation.

Was wäre denn mitzutragen, außer die Arbeitszeit im vereinbarten Rahmen von 35 Stunden zu erbringen?

Kai

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Antw:Kompensation von Vertretung
« Antwort #5 am: 28.04.2023 11:49 »
Also Konsens ist wohl, dass man sich auf den Standpunkt zurückziehen sollte, nur die Arbeit gemäß Stellenbeschreibung zu erledigen.

Ich stolpere aber so ein wenig über die Formulierungen im Arbeitsvertrag. Dort heißt es ja regelhaft, dass der MA zur Mehrarbeit (usw.) verpflichtet ist.

Wie ist das in diesem Kontext zu bewerten?

Organisator

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Antw:Kompensation von Vertretung
« Antwort #6 am: 28.04.2023 13:59 »
Also Konsens ist wohl, dass man sich auf den Standpunkt zurückziehen sollte, nur die Arbeit gemäß Stellenbeschreibung zu erledigen.

Ich stolpere aber so ein wenig über die Formulierungen im Arbeitsvertrag. Dort heißt es ja regelhaft, dass der MA zur Mehrarbeit (usw.) verpflichtet ist.

Wie ist das in diesem Kontext zu bewerten?

Dass - mit Zustimmung des Personalrats - der Arbeitgeber zuschlagspflichtige Überstunden anordnen kann. Derartiges wurde aber bislang nicht geschildert.

Ansonsten sollte man sich nicht auf den eingangs genannten Standpunkt zurückziehen, sondern die Erledigung der Arbeit gemäß Stellenausschreibung ist die einzig zulässige Möglichkeit!

MoinMoin

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Antw:Kompensation von Vertretung
« Antwort #7 am: 28.04.2023 14:59 »
Also Konsens ist wohl, dass man sich auf den Standpunkt zurückziehen sollte, nur die Arbeit gemäß Stellenbeschreibung zu erledigen.

Ich stolpere aber so ein wenig über die Formulierungen im Arbeitsvertrag. Dort heißt es ja regelhaft, dass der MA zur Mehrarbeit (usw.) verpflichtet ist.

Wie ist das in diesem Kontext zu bewerten?

Dass - mit Zustimmung des Personalrats - der Arbeitgeber zuschlagspflichtige Überstunden anordnen kann. Derartiges wurde aber bislang nicht geschildert.

Ansonsten sollte man sich nicht auf den eingangs genannten Standpunkt zurückziehen, sondern die Erledigung der Arbeit gemäß Stellenausschreibung ist die einzig zulässige Möglichkeit!
Wenn es ein Dauerthema ist, dann sollte der PR eben diesen nicht mehr zustimmen und der AN geht dann nach 35h nachhause.