Autor Thema: [Allg] BVanp-ÄG 2022: Korrektur der Neueinordnung korrekt?  (Read 1324 times)

CivilServant

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Hallo meine Staatsdiener-Freunde,

ich möchte auf eure Schwarmintelligenz zurückgreifen. Meine Neueinordnung durch das Gesetz über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge wurde nachträglich nochmals korrigiert:

Von NEU A11 St. 2 (Aufstieg St. 3 zum 01.23, Aufstieg in St. 4: 01.26) zu NEU A11 St. 2 (Aufstieg 01.26).

Ausgangssituation vor Dezember 2022:
ALT A11 St. 3 (Aufstieg 01.23). EFZ berechnet sich seit 01.2019

Kann die Korrektur meiner Neueinordnung stimmen?
Nach Adam Riese bin ich dann nach 7 Jahren in NEU A11 St. 3, wofür man eigentlich nur 6 Jahre brauchen sollte. Oder um es umgekehrt zu betrachten, ich habe im neuen System 4 Jahre gebraucht um von St. 1 auf St. 2 zu kommen, d.h. ich werde schon mal um 1 Jahr Erfahrungszeit betrogen. Zudem erschließt sich mir nicht, warum die 2-jährige Stufenlaufzeit nicht mehr angewendet wird, wie in Artikel 33 Abs. 6 BVAnp-ÄG 2022 festgelegt:

"Für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 11, die gemäß Absatz 4 den neuen Stufen
1 oder 2 zugeordnet wurden, gilt für diese beiden Stufen abweichend von § 31 Abs. 2 Satz 1
LBesGBW eine Stufenlaufzeit von nur zwei Jahren.“

Artikel 33 Abs. 4:

"Nicht in den Anwendungsbereich der Absätze 1 bis 3 fallende Beamtinnen und Beamte werden derjenigen
Stufe zugeordnet, die numerisch um zwei kleiner als die für sie bisher maßgebliche Stufe ist. Die in dieser
bisherigen Stufe bereits erbrachte Erfahrungszeit sowie berücksichtigungsfähige Zeit nach § 32 LBesGBW wird
auf die Stufenlaufzeit der neu zugeordneten Stufe angerechnet."

Meiner Ansicht nach hat die erstmalige Einordnung in NEU A11 St. 2 mit Aufstieg in St. 3 zum 01.23 gestimmt. Warum war dies falsch? Artikel 33 Abs 6 regelt es doch eindeutig.

Danke im Voraus!
« Last Edit: 01.05.2023 02:37 von Admin2 »

papabär

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Hallo,

ich hatte fast das gleiche Problem:

A9 Stufe 4 -> 01.04.2024 Stufe 5 im alten System.

Jetzt A10 Stufe 2 -> 01.04.2024 Stufe 3 im neuen System.

Mir wurde gesagt es gibt keine neu Berechnung der Stufen nach der EFZ, es wird rigoros die alte Stufe minus 2 ran genommen, dass einzige das bleibt ist das Datum des nächsten Stufenaufstieg aus dem alten System.

Sprich ich brauch jetzt für die neue Stufe 3 8 Jahre statt 6 Jahre.

Warum sich das bei dir nochmals geändert hat, versteh ich nicht bzw. ich find dass kann nicht richtig sein, da würd ich definitiv nochmal nachbohren.