Autor Thema: Wegfall von Aufgaben  (Read 1187 times)

Miko

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Wegfall von Aufgaben
« am: 28.04.2023 13:35 »
Hallo liebe Foris,

ich habe ein buntgemischtes Aufgabengebiet. Aufgrund dieser verschiedenen Aufgaben wurde ich in eine bestimmte Entgeltgruppe eingestuft.

Nun minimiert sich eine dieser Aufgabe (vorher 40% der Gesamtaufgaben - zukünftig, befristet für ein Jahr, nur noch ca. 15 % der Gesamtaufgaben).

Mein Hauptfokus kann somit auf die anderen Aufgaben gelegt werden, wobei diese Aufgaben nicht so verantwortungsvoll wie die nun weggefallenen Aufgaben sind. Auf den befristeten Wegfall der Aufgaben habe und hatte ich keinen Einfluss. Von der Zeit her bin ich trotzdem sehr gut ausgelastet.

Muss ich jetzt befürchten, dass ich evtl. herabgruppiert werde?       

Danke für Eure ehrlichgemeinte Einschätzung.

VG

Miko

Organisator

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Antw:Wegfall von Aufgaben
« Antwort #1 am: 28.04.2023 13:56 »
Eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderungen bedürfen der Zustimmung des Beschäftigten.

Also nein, keine Befürchtungen.

KakPuh

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Antw:Wegfall von Aufgaben
« Antwort #2 am: 28.04.2023 14:23 »
Kann man da irgendwie indirekt versehentlich zustimmen?
Wenn man ne Email bekommt die sagt: "Sie machen ab jetzt Aufgabe xy nicht mehr" und man antwortet man "Ok". Könnte das schon eine Zustimmung ?
Bedarf es da mehr im Sinne von: "Sie machen das nicht mehr, dadurch werden Sie in EG heute-1 heruntergestuft" oder braucht es gar eine richtige Vertragsanpassung?

dregonfleischer

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Antw:Wegfall von Aufgaben
« Antwort #3 am: 28.04.2023 17:45 »
nein du hast ja besitsstandswahrung

Faunus

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Antw:Wegfall von Aufgaben
« Antwort #4 am: 29.04.2023 12:35 »
Eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderungen bedürfen der Zustimmung des Beschäftigten.

Also nein, keine Befürchtungen.

Würde z.B. eine Beschäftigung von 10 Jahre im alten BAT vorliegen, würde ich sofort zustimmen.

Aber könnte es im TV-L nicht so sein, das mit einer protestlosen Aufgabe von höherwertigen Tätigkeiten und einfacheren Tätigkkeiten stillschweigend weitermachen nach einem 1/2 oder einem Jahr eine "Zustimmung" vorliegt?

Dem Fragesteller ist  aus irgendeinem Grund bekannt, dass genau die höherwertigen Tätigkeiten wegfallen. Wurde das mitgeteilt?