Autor Thema: Anspruch auf Info, wann ich gehe ...?  (Read 2077 times)

alois

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Anspruch auf Info, wann ich gehe ...?
« am: 28.04.2023 20:31 »
Hallo,

gibt bestimmt keinen Anspruch darauf, selbst entscheiden zu dürfen, den Noch-Kollegen mitzuteilen, wann ich die Abteilung verlasse?!

Ich hatte den Noch-Vorgesetzten mitgeteilt, dass ich selbst entscheiden möchte, wann ich den Noch-Kollegen mitteile, wann ich inteen wechsel.

Heute Abend beim Einkaufen ne Noch-Kollegin getroffen, die mir sagte, wie schade es wäre, dass ich "uns" verlasse.

Fühle mich jetzt irgendwie veralbert. Irgendwer hat da doch die Klappe nicht gehalten! :-/ Die Noch-Kollegin wollte nicht verraten, von wem sie die Info hat. Kann jetzt sonst wer sein. Da ist mein Vertrauen jetzt ein wenig erschüttert. Entweder gegenüber den Noch-Vorgesetzten, was jetzt dann weniger schlimm wäre, oder gegenüber den neuen Vorgesetzten, was dann wirklich schlimm(er) wäre. Oder hat sie die Infos aus der Personalstelle? ...

Finde es halt schade, dass ich letzlich nicht selbstbestimmt entschieden habe, die Info zu geben.

Sicherlich, müssen Vorgesetzte sich um Nachfolger kümmern oder auch nicht, was sich dann rumspricht oder auch offiziell mind. eine interne Ausschreibung gibt, aber das alles geht ja auch, ohne allen anderen mitzuteilen, dass da jemand geht und man deswegen jemanden sucht.

Ich will jetzt nicht so weit gehen, dass da vielleicht ein Verstoß gegen meine persönlichen Daten von wegen Datenschutz geht. Wirds
 wahrscheinlich nicht so sein. Dennoch blöd irgendwie!

Wie wird das bei euch gehandhabt?

Will da jetzt übernächste Woche bei den neuen Kollegen gleich voller Misstrauen auftreten. :-(

LG


Tagelöhner

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Antw:Anspruch auf Info, wann ich gehe ...?
« Antwort #1 am: 28.04.2023 20:37 »
Wie wäre es zur Ausnahme einfach mit konfrontativer Transparenz... ::)

Vielleicht hat der Vorgesetzte einfach bereits Personalgespräche geführt und den ein oder anderen darauf hingewiesen, dass eine Umstrukturierung oder (zeitliche) Umorganisation von Arbeitszuweisungen ansteht. Jeder der dann 1 und 1 zusammen zählen kann, denkt sich den Rest.


FearOfTheDuck

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Antw:Anspruch auf Info, wann ich gehe ...?
« Antwort #2 am: 28.04.2023 20:54 »
Das was in vielen Behörden am allerbesten funktioniert ist der Flurfunk. Das mag man gut finden, das mag man schlecht finden, ändert aber nichts an der Tatsache.

Darüber hinaus könntest du auch einfach den richtigen Zeitpunkt bereits verpasst haben. Wenn du bereits übernächste Woche wechselst, könnten es die jeweiligen Vorgesetzten für nötig befunden haben, jeweils die Kollegen in den Abteilungen zu informieren. Eine gewisse Vorlaufzeit muss man dem Ganzen schon zugestehen können.

Britta2

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Antw:Anspruch auf Info, wann ich gehe ...?
« Antwort #3 am: 29.04.2023 07:59 »
Im ÖD ist die DSGVO nicht das Papier Wert, auf dem sie einst stolz präsentiert wurde. Was bitte bringt es dem Getäuschten, wenn man lt ZPO bei Bekanntwerden von Verstößen "Schadenersatz" einfordern kann? Dann ist der Mist ja bekanntlich längst geschehen. Es hat sich durch die DSGVO  schlichtweg NICHTS zum davor bereits perfekt funktionierenden Tratsch geändert.  Eigentlich hättest Du das selbst gewusst haben ...

Abgestraft wird nicht der, der den Tratsch ausgelöst hat sondern der, der die "undichte" Stelle war, so dass es der Betroffene erfahren hat. Jener wird künftig ausgeschlossen. Selbst Schuld.

Tiffy

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Antw:Anspruch auf Info, wann ich gehe ...?
« Antwort #4 am: 01.05.2023 16:37 »
Bliebe erst mal zu klären, ob das bevorstehende Ausscheiden eines Arbeitsgruppenmitglieds überhaupt ein geschütztes Datum ist. Worin soll denn die vermeintliche Verletzung irgendwelcher Rechte liegen? Gefühlte Kränkungen und diffuses Unwohlsein sind von der DSGVO jedenfalls nicht erfasst.

Stellen wir uns mal die weisen Worte des Abteilungsleiters bei der Dienstbesprechung vor:

"Liebe Kollegen, wir müssen uns zum 1.6. neu organisieren, Aufgaben müssen neu und anders verteilt werden. Der Grund: Ein Kollege verlässt uns Ende Mai, ich darf Ihnen aber aus Datenschutzgründen nicht sagen, wer das ist. Um zu verhindern, dass Sie alle anhand der neu zu verteilenden Aufgaben auf die Identität dieses Kollegen schließen, muss ich leider auch bei der Benennung der zur Disposition stehenden Arbeiten sehr vage bleiben und bitte Sie, von jeglichen Rückfragen hierzu unbedingt abzusehen."

Flying

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Antw:Anspruch auf Info, wann ich gehe ...?
« Antwort #5 am: 03.05.2023 10:11 »
Ich kann deinen Wunsch dies selbst mitzuteilen zwar verstehen, frage mich aber, worauf du wartest, wenn du die neue Stelle bereits zugesagt hast?

Natürlich muss der Arbeitgeber weiter planen, Personalgespräche führen und neue Leute einstellen - da kann es vorkommen, dass die Info durchdringt. Finde ich persönlich überhaupt nicht schlimm und absolut keinen Verstoß gegen den Datenschutz.