Autor Thema: Überleitung S8a zu S8b als Facherzieher  (Read 1132 times)

mmcm2205

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Überleitung S8a zu S8b als Facherzieher
« am: 28.04.2023 22:05 »
Hallo Zusammen!


Ich stelle mal meine Frage hier in diesem Forum und hoffe, dass mir hier weitergeholfen werden kann.

Ich arbeite in einer Krippengruppe (Niedersachsen) und bin derzeit in der Gruppe S8a Stufe 4/3,5 Jahre)

Nun hatte ich eine Fachweiterbildung gemacht zur Fachkraft für Kleinstkindpädagogik mit einem Stundenumfang von 170 Stunden (sowie meinen Fachwirt für Kindertageseinrichtungen mit 355 Stunden) und ich habe im Umfeld erfahren und dann auch im Beschluss der letzten Tarifverhandlungen in 2022 gelesen, dass es möglich ist, mit einer Fachausbildung in Gruppe S8b übergeleitet zu werden.

Gibt es dazu irgendwelche Fristen oder kann ich jederzeit einen Höhergruppierungsantrag stellen? meine Ausbildung ist nämlich seit Oktober '21 abgeschlossen bzw. 2016 mein Fachwirt.

Ich steige im November 2024 allerdings in Stufe 5 auf und es wäre wahrscheinlich sinnvoller erst dann einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen? oder gilt es auch hier rückwirkend zum 1.7.22 wie in den Entgeltgruppen S11 und S12? das ist mit der S8b Gruppe nicht eindeutig nachzulesen.

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand hier weiterhelfen könnte.

Viele liebe Grüße  :)