Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Arbeitgeber zahlt nach Vertragsverlängerung nicht
Beemster:
Vielen Dank schon mal an alle, die hilfreiche Beiträge geschrieben haben.
Ich entnehme, dass es grundsätzlich möglich ist, dass sich bei einer Vertragsverlängerung die Prozesse ebenso lang ziehen wie bei einer Neueinstellung? Der Hinweis mit der Abschlagszahlung ist gut. Bedeutet das, dass zunächst eine Summe, die noch anders verrechnet wird gezahlt wird?
Und ich muss nicht befürchten, dass es noch Wochen dauern kann, ehe mir mein Gehalt ausgezahlt wird?
--- Zitat von: RsQ am 30.04.2023 11:10 ---Nur mal am Rande: Dass es schlagartig so knapp wird, dass es (lt. Zitat) nach einem Tag schon nicht mehr für Spritkosten reicht, spricht nicht für eine angemessene Finanzplanung. Klar, viele können keine Mega-Rücklagen bilden - aber zwei Wochen sollte man doch auch mal ohne Zahlungseingang schaffen können?
--- End quote ---
Tut mir leid, aber von korrektem Zitieren kann hier wirklich nicht die Rede sein. Nirgends sage ich, dass es nach einem Tag schon nicht reicht. Davon abgesehen war das nicht die Frage. Würde ich meine Finanzplanung evaluiert haben wollen, würde ich mehr Informationen, mit denen man sich wirklich solche Aussagen erlauben kann, in den Beitrag einfließen lassen.
Bevor Sie also Aussagen misinterpretierteren und darauf aufbauend blöde Aussagen machen also bitte nochmal einlesen!
Viele Grüße
Faunus:
Das "Nachverrechnen" zieht sich bei den Gehaltsrechnungen über 1-3 Monate immer um ein paar Euro hin oder her - das läuft automatisch und Du erhälst dann immer eine Bezügemitteilung, bis die Berechnung wieder auf "den Cent" stimmt. Eine Zeitverzögerung hat sich dadurch meines Wissens nach nie eingestellt.
Die Abschlagszahlung ist ein Nettobetrag, um den zu erwartenden mtl. Nettobetrag.
ISN:
Die Bezügestellen der Bundesländer arbeiten mit einer Abrechnungssoftware, z. B. KIDICAP, bei der ca. 2 - 3 Wochen vor dem Zahlungstermin Erfassungsende ist, d. h. keine Änderungen für diesen Zahlungstermin mehr vorgenommen werden können. Um Zahlungen, die über die Abrechnungssoftware nicht mehr zum Fälligkeitszeitpunkt bewirkt werden können, trotzdem pünktlich oder mit nur wenig Verspätung zu leisten, werden üblicherweise Abschläge gezahlt. Diese werden oftmals exakt in Höhe des zustehenden Nettobetrages gezahlt und im nächsten Abrechnungsmonat als bereits gezahlt verbucht.
Eukalyptus:
--- Zitat von: Beemster am 30.04.2023 11:23 ---Vielen Dank schon mal an alle, die hilfreiche Beiträge geschrieben haben.
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--- Zitat von: RsQ am 30.04.2023 11:10 ---Nur mal am Rande: Dass es schlagartig so knapp wird, dass es (lt. Zitat) nach einem Tag schon nicht mehr für Spritkosten reicht, spricht nicht für eine angemessene Finanzplanung. Klar, viele können keine Mega-Rücklagen bilden - aber zwei Wochen sollte man doch auch mal ohne Zahlungseingang schaffen können?
--- End quote ---
Tut mir leid, aber von korrektem Zitieren kann hier wirklich nicht die Rede sein. Nirgends sage ich, dass es nach einem Tag schon nicht reicht. Davon abgesehen war das nicht die Frage. Würde ich meine Finanzplanung evaluiert haben wollen, würde ich mehr Informationen, mit denen man sich wirklich solche Aussagen erlauben kann, in den Beitrag einfließen lassen.
Bevor Sie also Aussagen misinterpretierteren und darauf aufbauend blöde Aussagen machen also bitte nochmal einlesen!
Viele Grüße
--- End quote ---
Du hast das Konzept "Internet-Forum" mißverstanden. Hier geben dir Leute (hoffentlich) in ihrer Freizeit, freiwillig sowie kostenlos Informationen auf deine Frage hin. Du kannst nicht vorab festlegen, welche Antworten du genau bekommst (oder in welche Richtung sich die Diskussion im Thread entwickelt).
Falls du das möchtest, empfehle ich einen Rechtsanwalt oder ähnliche bezahlte Dienstleister zu beauftragen. Allerdings besteht selbst dann das Risiko für dich, dass du Aussagen bekommst, die du nicht möchtest.
Coffee86:
--- Zitat von: ISN am 30.04.2023 13:09 ---Die Bezügestellen der Bundesländer arbeiten mit einer Abrechnungssoftware, z. B. KIDICAP, bei der ca. 2 - 3 Wochen vor dem Zahlungstermin Erfassungsende ist, d. h. keine Änderungen für diesen Zahlungstermin mehr vorgenommen werden können. Um Zahlungen, die über die Abrechnungssoftware nicht mehr zum Fälligkeitszeitpunkt bewirkt werden können, trotzdem pünktlich oder mit nur wenig Verspätung zu leisten, werden üblicherweise Abschläge gezahlt. Diese werden oftmals exakt in Höhe des zustehenden Nettobetrages gezahlt und im nächsten Abrechnungsmonat als bereits gezahlt verbucht.
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Die Erfahrung hat man bei uns auch gemacht. Es kam auch mal ein Rundschreiben, da aufgrund personelelr Engpässe bei der Bezügestelle es zu Problemen bei der Auszahlung im April kommen könnte (bei jeglichen Vertragsanpassungen, ob nun Verlängerungen, Arbeitszeitänderungen, ...). Ein Abschlag sollte dann recht schnell für Abhilfe schaffen. Bei uns sind das aber meist irwas um 90-95% (eine Systematik konnte ich da nicht erkennen) vom zu erwartenden Netto-Lohn - definitiv aber ein gerundeter Wert (~50€).
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