Autor Thema: Verbeamtung: Konditionen verhandelbar?  (Read 3742 times)

neuneu1

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Verbeamtung: Konditionen verhandelbar?
« am: 30.04.2023 11:16 »
Liebes Forum,
ich arbeite derzeit auf einer E11-Stelle in einer Bundesbehörde. Diese Stelle ist eine IT-Stelle.
Ich kann mich ab Februar 2024 verbeamten lassen, dennoch scheint mir die Verbeamtung in den gD monetär nicht wirklich lohnenswert (Pension ausgenommen). Auch sind natürlich aus IT-Sicht insgesamt die Bedingungen im öffentlichen Dienst nicht ganz optimal (keine fachliche Laufbahn, Kampf um adäquater Einsatz der IT-Fähigkeiten, Gefahr des verheizt werden). In der Privatwirtschaft würde ich deutlich mehr Geld verdienen und hätte vermutlich bessere Karriereentwicklungsmöglichkeiten. Derzeit macht mir meine Arbeit trotzdem spaß und ich sondiere derzeit die Möglichkeit eines längeren Verbleibs mit Verbeamtung.

Meine Frage sind:
1. Ich würde vermutlich in das Eingangsamt A10( technischer Dienst) verbeamtet. Besteht hier die Möglichkeit eine Fachkräftezulage zu vereinbaren, um z.B. den Wegfall von der Jahressonderzahlung und höherer Erfahrungsstufen zu kompensieren?
2. Kann verschriftlicht werden, dass ich nach einem Jahr in die A11 befördert werde? Unter der Annahme, dass die Stellenbewertung E11=A11 ist?
3. Könnte ggf. auch verschriftlich werden, dass wenn ich A11/3 erreicht habe, Ziel sein sollte, mich in die A12 zu befördern, bzw. hier gezielt zu unterstützen?
4. Ich habe derzeit einen Bachelor, mache nebenbei jedoch einen Master (Informatik) und möchte mir die Option des hD offenhalten, könnte hier auch etwas verschriftlicht werden?

Meine Bundesbehörde ist insgesamt im Personalbereich sehr konservativ und unflexibel. Meine Befürchtung bei einer Verbeamtung wäre das Festhängen im gD (A10,A11) auf Jahrzehnte, ohne wirkliche Entwicklungsmöglichkeiten zu haben. Ziel wäre hier, vielleicht über die Mitarbeiterbindung zu agieren.

Vielleicht kann das Forum mir hier etwas weiterhelfen.

Vielen Dank

Prüfer SH

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Antw:Verbeamtung: Konditionen verhandelbar?
« Antwort #1 am: 30.04.2023 12:10 »
Also Nr. 2-4 können klar verneint werden leider. Natürlich kannst du das in Mitarbeiter/Vorgesetzten-Gesprächen mitteilen, dann ist es vielleicht verschriftlicht, allerdings ohne jeglichen rechtlichen Anspruch. Wie sind denn bisher so die Beförderungsmöglichkeiten gewesen?

neuneu1

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Antw:Verbeamtung: Konditionen verhandelbar?
« Antwort #2 am: 30.04.2023 12:21 »
Erstmal vielen Dank für deine Antwort.

Die Beförderungsmöglichkeiten sind derzeit lau, zumindest den technischen Dienst betreffend. Unsere Behörde hat keinen eigenen IT-Betrieb mehr. Ein Kollege lässt sich derzeit in den nicht-technischen Dienst verbeamten, weil er dadurch mehr Optionen hat. Ausgeschriebene Beförderungsämter sind in der Regel auch nicht-technisch.
Allerdings wird sich meine Bundesbehörde in Zukunft anders aufstellen, sodass in Zukunft tatsächlich ein erhöhter Bedarf an IT-Fachkräften besteht. Derzeit ist man sehr unzufrieden mit dem IT-Dienstleister und ist abhängig von teuren externen Partnern, das soll sich ändern. Ob dadurch tatsächlich Aufstiegsämter entstehen, kann ich aber nicht abschätzen.

Amtsschimmel

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Antw:Verbeamtung: Konditionen verhandelbar?
« Antwort #3 am: 30.04.2023 19:56 »
Alles kann verschriftlicht werden, nichts davon ist bindend. Sei also vorsichtig.

In deiner Konstellation rate ich dringend von einer Verbeamtung im gD ab und empfehle: Erst Master, schnellstmöglich eine E13 oder E14 Stelle suchen, drei Jahre Erfahrung analog hD sammeln und dann als A13h verbeamten. Sonst sitzt du in der gD Laufbahn regelrecht fest.

Pensionär

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Antw:Verbeamtung: Konditionen verhandelbar?
« Antwort #4 am: 01.05.2023 00:49 »
Grundsätzlich würde ich für mich klären, ob der Verbleib beim jetzigen Dienstherrn oder der Wechsel zu einem anderen eine Option nach dem Masterabschluss wäre. Auf jeden Fall im hD einsteigen oder als Tarifbeschäftigter einen AT- Vertrag aushandeln, soweit die Voraussetzungen gegeben sind.

Der Sprung in die Privatwirtschaft verspricht mehr Geld und mögliche Karriere, da dort jetzt und künftig IT-Kraefte benötigt werden. Dort wäre es u. U. auch möglich, dass der AG die Kosten für das Masterstudium übernimmt. Mit genügend privater Vorsorge bei einer vorzeitigen Arbeitsunfähigkeit sowie vorzeitiger Verrentung wäre dies auch machbar.

Waere ich selber noch im Arbeitsleben, würde den Wechsel in die Privatwirtschaft nicht scheuen. Wie geschrieben m. M..


Ghjkl

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Antw:Verbeamtung: Konditionen verhandelbar?
« Antwort #5 am: 03.05.2023 12:25 »
Hallo,

Folgende Antworten auf deine Fragen:

1. Ich würde vermutlich in das Eingangsamt A10( technischer Dienst) verbeamtet. Besteht hier die Möglichkeit eine Fachkräftezulage zu vereinbaren, um z.B. den Wegfall von der Jahressonderzahlung und höherer Erfahrungsstufen zu kompensieren?
Zwar gibt es auch für Beamte diverse Zulagen und Zuschläge. Schau mal hier: https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/z/zulagen.html
Ich glaube aber, dass die Voraussetzungen in deinem Fall nicht erfüllt sind. Heißt du wirst ganz normal nach BBesO (Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe) bezahlt.


2. Kann verschriftlicht werden, dass ich nach einem Jahr in die A11 befördert werde? Unter der Annahme, dass die Stellenbewertung E11=A11 ist?
Das wird dir keine Behörde schriftlich geben. Du hast als Beamter grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Beförderung. Wenn du aber gute Leistungen zeigst und die Stelle wie beim Bund üblich A9-A11 bewertet ist, sollte die Beförderung ins Statusamt A11 nur eine Frage der Zeit (höchstens 3 Jahre) sein.

3. Könnte ggf. auch verschriftlich werden, dass wenn ich A11/3 erreicht habe, Ziel sein sollte, mich in die A12 zu befördern[/i][/i], bzw. hier gezielt zu unterstützen?
Auch das wird dir niemand schriftlich geben. Du brauchst, um ins nächst höhere Beförderungsamt zu kommen,
A) eine freie Stelle im Amt mit entsprechendem Stellenwert, die zur Besetzung ausgeschrieben wird
B) eine gute dienstliche Beurteilung und ein wenig Glück bei der Konkurrentenlage
C) nach der Besetzung weiter gute Leistungen, um die Erprobungszeit von idR sechs Monaten zu überstehen um befördert werden zu können.


4. Ich habe derzeit einen Bachelor, mache nebenbei jedoch einen Master (Informatik) und möchte mir die Option des hD offenhalten, könnte hier auch etwas verschriftlicht werden?
Ebenfalls schwierig, s.o.

Wenn du gut in deinem Fach bist und gerade nen Master machst, würde ich die Verbeamtung im gD ausschlagen und entweder in die Privatwirtschaft wechseln oder mich mit dem Master auf ne EGa13 Stelle bewerben und mich dann im hD verbeamten lassen.

EiTee

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Antw:Verbeamtung: Konditionen verhandelbar?
« Antwort #6 am: 03.05.2023 12:29 »
Doch, das kann alles durchaus verschriftlich werden, entfaltet jedoch keine Bindung, von daher nützt es Dir nichts.


BWBoy

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Antw:Verbeamtung: Konditionen verhandelbar?
« Antwort #7 am: 04.05.2023 08:44 »
Also bei uns ist es möglich, dass Leute mit entsprechender Vorerfahrung per Direkteinstieg mit A11 verbeamtet werden im technischen Dienst. Das würde ich an deiner Stelle klären ob das bei euch geht. Ansonsten auf den htD warten. von E11 auf A10 würde ich nicht machen.

PolareuD

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Antw:Verbeamtung: Konditionen verhandelbar?
« Antwort #8 am: 04.05.2023 09:16 »
Das Dienstleben eines Beamten wird grundsätzlich durch Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt. Verhandelbar ist in dem Zusammenhang aus meiner Erfahrung nichts. Die Einstellung in einem Förderamt ist möglich, wenn man die Laufbahn fiktiv nachzeichnen kann. Z.B. im gtVd der Bw ist es möglich direkt zum BaP mit der Besoldungsgruppe A11 ernannt zu werden, wenn man über mindestens 4,5 Jahre äquivalente Berufserfahrung verfügt. 1,5 Jahre dienen zur Anerkennung der Laufbahnbefähigung. Gemäß Personalentwicklungskonzept sind mindestens 3 Jahre notwendig zum erreichen der Besoldungsgruppe A11. Wenn diese 3 Jahre in einem Angestelltenverhältnis im oder außerhalb des Öffentlichen Dienstes erbracht wurden und die Tätigkeit als gleichwertig anerkannt wurde ist eine Einstellung mit A11 möglich.

Bei mir an der Dienststelle gab es sogar Fälle in dem eine Direktverbeamtung im mtVd im Endamt A9m erfolgte. Beide waren zuvor langjährig als Angestellte im Hause tätig.

Elur

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Antw:Verbeamtung: Konditionen verhandelbar?
« Antwort #9 am: 04.05.2023 17:20 »
Wahnsinn! Ich bin nach rund 20 Jahren Angestellte verbeamtet worden und ich musste ins Eingangsamt zurück. Und bekam auch noch 3 Jahre Probezeit aufgedrückt.

Bastel

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Antw:Verbeamtung: Konditionen verhandelbar?
« Antwort #10 am: 04.05.2023 17:26 »
Dich hat ja wohl niemand gezwungen oder?

Organisator

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Antw:Verbeamtung: Konditionen verhandelbar?
« Antwort #11 am: 04.05.2023 17:32 »
Wahnsinn! Ich bin nach rund 20 Jahren Angestellte verbeamtet worden und ich musste ins Eingangsamt zurück. Und bekam auch noch 3 Jahre Probezeit aufgedrückt.

Das von PolareuD beschriebene (und auch zutreffende) Verfahren ist eine Kann-Regelung. Insofern wäre im Sinne der Eingangsfrage die Anwendung dieser Kann-Regelung eine verhandelbare Kondition.

Ansonsten siehe Bastel.

Elur

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Antw:Verbeamtung: Konditionen verhandelbar?
« Antwort #12 am: 04.05.2023 23:16 »
Dich hat ja wohl niemand gezwungen oder?

Nein, natürlich hat mich keiner gezwungen. Ich hab mich nur gewundert, wie unterschiedlich das gehandhabt wird. Ich bereue meine Verbeamtung auch absolut nicht, habe ich doch später noch den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst gemacht und werde in wenigen Wochen bereits zum zweiten mal befördert.

kimonbo

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Antw:Verbeamtung: Konditionen verhandelbar?
« Antwort #13 am: 07.05.2023 12:51 »
Dich hat ja wohl niemand gezwungen oder?

Nein, natürlich hat mich keiner gezwungen. Ich hab mich nur gewundert, wie unterschiedlich das gehandhabt wird. Ich bereue meine Verbeamtung auch absolut nicht, habe ich doch später noch den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst gemacht und werde in wenigen Wochen bereits zum zweiten mal befördert.

Es gibt zwei Dinge die im Leben nicht verhandelbar sind: Der Tod und die Verbeamtung hahahaaahaaa
Und bei Bündelstellen ist eine automatische, leistungslose Beförderung nichts Besonderes. Ich weiß wovon ich spreche . Weiß Gott hahhahzhaaajjjaaaaaa

Elur

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Antw:Verbeamtung: Konditionen verhandelbar?
« Antwort #14 am: 07.05.2023 22:06 »
Zum einen gibt es bei uns in der Behörde keine Bündelstellen, zum anderen erfolgen Beförderungen dort nur nach vorherigen guten Beurteilungen. Ich kann auch noch nach A12 und A13 befördert werden. Bei ersterem muss ich weiterhin gut beurteilt werden, bei letzterem müsste ich Personalverantwortung übernehmen.