Autor Thema: Höhergruppierung - welche Stufe? DRINGEND  (Read 4435 times)

maunckerl

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Höhergruppierung - welche Stufe? DRINGEND
« am: 30.04.2023 13:51 »
Hallo zusammen,
ich bin knapp 50 Jahre alt, MFA und Fachwirtin im Gesundheits-und Sozialwesen und habe vor 8 Wochen den Arbeitgeber gewechselt (kommunales Krankenhaus). Hier habe ich die Funktion einer Bereichsleitung mit insg. 55 VK (Verwaltung).
Beim Einstellungsgespräch (ursprünglich auf eine andere Stelle beworben) wurde mir der Job angeboten. Hier war von ca. 20 Mitarbeitenden die Rede und ebenfalls nur von einem Bereich. Da ich damit nicht gerechnet habe, dies auch meine erste Führungsposition ist und ich auch völlig überrascht war, habe ich bei der Gehaltsvorstellung 9b Stufe 5 angegeben.
Am ersten Arbeitstag wurde mir mitgeteilt, dass ich zwei Bereiche inne habe mit eben insg. 55 VK (statt einem Bereich und 20 VK beim Vorstellungsgespräch).
Ehrlich gesagt, ärgert mich das sehr und ich fühle mich ein bisserl "verarscht". Das habe ich meinem Chef auch so mitgeteilt. Dieser versucht nun, kommende Woche beim Vorstand eine Höhergruppierung durchzuboxen.

Nun meine Frage:
Welche Eingruppierung und Stufe ist hier denn realistisch und auch gerechtfertigt?
Liege ich mit EG 11 Stufe 4 falsch? Oder eine stufengleiche Höhergruppierung in EG10 Stufe 5?

Natürlich habe ich noch keinerlei Erfahrung als Führungskraft, jedoch liegt hier jede Menge Verantwortung bei mir. Ich möchte natürlich nicht gierig wirken, aber mich auch nicht unter Wert verkaufen bzw. ausnutzen lassen.

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Lieben Gruß

Aleksandra

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Antw:Höhergruppierung - welche Stufe? DRINGEND
« Antwort #1 am: 30.04.2023 22:18 »
Ich möchte natürlich nicht gierig wirken, aber mich auch nicht unter Wert verkaufen bzw. ausnutzen lassen.
Auf gar keinen Fall wirkt das gierig.

Leider kenne ich mich mit den Regeln des ÖD nicht wirklich aus. Aber wenn Du wirklich 55 Leute verantwortest, empfände ich alles unter EG 14 als absolute Frechheit.
Ob Du das bekommen wirst? Keine Ahnung. Ist wohl so, dass die Krankenhäusern unter extremen Kostendruck stehen und da jeden Euro zweimal umdrehen. Aber Führungsverantwortung mit 55 MA und dann weniger als E14? Frechheit sage ich nur dazu.

gerzeb

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Antw:Höhergruppierung - welche Stufe? DRINGEND
« Antwort #2 am: 02.05.2023 13:05 »
Ich möchte natürlich nicht gierig wirken, aber mich auch nicht unter Wert verkaufen bzw. ausnutzen lassen.
Auf gar keinen Fall wirkt das gierig.

Leider kenne ich mich mit den Regeln des ÖD nicht wirklich aus. Aber wenn Du wirklich 55 Leute verantwortest, empfände ich alles unter EG 14 als absolute Frechheit.
Ob Du das bekommen wirst? Keine Ahnung. Ist wohl so, dass die Krankenhäusern unter extremen Kostendruck stehen und da jeden Euro zweimal umdrehen. Aber Führungsverantwortung mit 55 MA und dann weniger als E14? Frechheit sage ich nur dazu.

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ElBarto

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Antw:Höhergruppierung - welche Stufe? DRINGEND
« Antwort #3 am: 02.05.2023 14:02 »
Die Frage ist inwiefern die Vorbildung und Berufserfahrung hier anerkannt werden können und welche Eingruppierung die "Untergebenen" haben auch.

Liegt nur fachliche oder auch disziplinarische Verantwortung vor?

Zum Zuge kommt hier vor allem der Fachwirt mit DQR 6.

Also sollte Stufengleich EG 12 drin sein. Sollte es im speziellen Tarifwerk eine Unterstellungsklausel geben wäre EG 13 angesagt sobald mindestens 3 EG11er unter Dir sind.

Natürlich alles ohne Gewähr

Organisator

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Antw:Höhergruppierung - welche Stufe? DRINGEND
« Antwort #4 am: 02.05.2023 14:24 »
Die Frage ist inwiefern die Vorbildung und Berufserfahrung hier anerkannt werden können und welche Eingruppierung die "Untergebenen" haben auch.

Liegt nur fachliche oder auch disziplinarische Verantwortung vor?

Zum Zuge kommt hier vor allem der Fachwirt mit DQR 6.

Also sollte Stufengleich EG 12 drin sein. Sollte es im speziellen Tarifwerk eine Unterstellungsklausel geben wäre EG 13 angesagt sobald mindestens 3 EG11er unter Dir sind.

Natürlich alles ohne Gewähr

Was sollte denn die tarifliche Grundlage sein?
@ TE
richtet sich die Tätigkeit ggf. nach dem allgemeinen Teil der EntgO?
Handelt es sich ausschließlich um Verwaltungstätigkeiten?

Herbert Meyer

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Antw:Höhergruppierung - welche Stufe? DRINGEND
« Antwort #5 am: 02.05.2023 14:31 »
Ich möchte natürlich nicht gierig wirken, aber mich auch nicht unter Wert verkaufen bzw. ausnutzen lassen.
Auf gar keinen Fall wirkt das gierig.

Leider kenne ich mich mit den Regeln des ÖD nicht wirklich aus. Aber wenn Du wirklich 55 Leute verantwortest, empfände ich alles unter EG 14 als absolute Frechheit.
Ob Du das bekommen wirst? Keine Ahnung. Ist wohl so, dass die Krankenhäusern unter extremen Kostendruck stehen und da jeden Euro zweimal umdrehen. Aber Führungsverantwortung mit 55 MA und dann weniger als E14? Frechheit sage ich nur dazu.

Bei solchen Threads wird irgendwie immer deutlich, dass Spids Weggang eine Lücke hinterlassen hat, die von anderen Usern nicht aufgefangen wird. Aber nun hat man zumindest höfliche Antworten - wenn auch nutzlose.

tina92

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Antw:Höhergruppierung - welche Stufe? DRINGEND
« Antwort #6 am: 03.05.2023 09:04 »

Bei solchen Threads wird irgendwie immer deutlich, dass Spids Weggang eine Lücke hinterlassen hat, die von anderen Usern nicht aufgefangen wird. Aber nun hat man zumindest höfliche Antworten - wenn auch nutzlose.

Das hast Du recht, wobei mir persönlich die fundierte Antwort lieber ist. Befindlichkeiten sind mir eher schnuppe.

Schmitti

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Antw:Höhergruppierung - welche Stufe? DRINGEND
« Antwort #7 am: 03.05.2023 09:53 »
Wenn man in einem Einstellungsgespräch im Bereich des TVöD nach einer Gehaltsvorstellung gefragt wird, kann man eigentlich alles fordern was man will. Sehr selten wird das eine Fangfrage sein, um das Vorwissen des Bewerbers z.B. im Personalrecht abzuklopfen, sehr oft zeigt es dagegen einfach, dass die, die arbeitgeberseitig da hingesetzt wurden, keine Ahnung haben.

MeinerEiner

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Antw:Höhergruppierung - welche Stufe? DRINGEND
« Antwort #8 am: 03.05.2023 10:22 »
Deine Eingruppierung richtet sich nach deiner auszuübenden Tätigkeit. Die Frage ist also erst einmal welche Tätigkeit dir übertragen wurde (Arbeitsvorgänge, Teile der Entgeltordnung, etc.) und in welcher Form dir diese Übertragung vorliegt, damit du dir deine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden kannst. Hast Du eine Tätigkeitsbeschreibung erhalten? Gehaltsvorstellungen sind tariflich unbeachtlich.