Autor Thema: rückwirkender Anspruch auf Einmalzahlung bei Arbeitgeberwechsel?  (Read 1408 times)

Siemdaul

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Hallo alle,

ich habe zum 31.03.2023 meine Stelle mit TVöD Vergütung nach >4 Jahre gekündigt und zum 01.04.2023 eine neue Stelle mit TV-L Vergütung begonnen. Habe ich für die Zeit vom 01.01.-31.03. Anspruch auf einen Teil der Einmalzahlung die zum 01.06. im TVöD ausgezahlt werden soll?

Danke für eure Hilfe

Micolash

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Nein, da kein Arbeitsverhältnis im TVÖD am 01.05. bestand.

TV-L wird im Herbst verhandelt, vielleicht bekommst du dann was.