Autor Thema: [BW] Anhebung aufgrund 4 Säulen - werden bei und als Beförderung verkauft  (Read 2208 times)

Shamayian

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Hallo zusammen,
Bei uns (eine Behörde in BW) werden die Anhebungen der Ämter die im sog. 4 Säulen Modell beschlossen wurden den Beamten nun in den Beurteilungsrunden als Beförderungen untergeschoben und die Beurteilten so reihenweise schlechter bewertet. Und außerdem würde man so dann auch erstmal nicht "nochmal" befördert werden können.
Eine Konsequenz wäre so für die neueren Bematen diese Variante:alle die, die die letzten Jahre neu dazu kamen und zuvor noch nicht regelhast befördert wurden, werden jetzt mit den ganz neuen nicht nur auf eine Ebene gestellt, sondern sogar schlechter gemacht und in der nächsten Beurteilungsrunde konkurrieren dann beamte aus den letzten 5 Jahren alle massiv miteinander. Stell ich mir super vor. Und finde es äußerst unfair. Es sind gesetzliche Anhebungen. Keine Beförderungen. Wie seht ihr das?
Wird das irgendwoanders auch so gehandhabt? Brauch da bissle Feedback, ob das eine generelle Masche ist. Freu mich auf eure Antworten
« Last Edit: 04.05.2023 03:44 von Admin2 »

clarion

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Mit einem höheren Statusamt steigen normalerweise die Leistungsansprüche. Insofern sind schlechtere Beurteilungen nach einer Beförderung nicht unüblich. Wenn Eure Führungskräfte halbwegs was taugen, erkennen sie bei der nächsten Beförderungsrunde so 8der so, wer eine Beförderung verdient hat.

Dass eine Ämterhebung Gerechtigkeitsprobleme nach sich zieht,  ist systemimmanent, aber die Politik will es so in der m.E. irrigen Annahme, man könne so billig verfassungsgemäß besolden.

Shamayian

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Zunächst einmal Danke für die Antwort. Mein Thema wäre hier hauptsächlich, dass ich nicht nachvollziehen kann, inwiefern das eine Beförderung sein soll. In den Schreiben zur Anhebung war eben auch explizit nicht Beförderung gestanden sondern "Überleitung". Nur in den Beurteilungen wurde es nun so dargestellt. Und das macht mich stutzig.

Ozymandias

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Die Neustrukturierung und Ämteranhebung ist m.E. sehr dürftig begründet.
Einfach weiterhin Widerspruch einlegen bezüglich amtsangemessener Alimentation.

Zur Beurteilung selber kann man auch Widerspruch erheben. Die Ämteranhebung ist keine Beförderung.

https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE170007005&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all

clarion

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Jemand, der Dienstpowsen, auf den jetzt angehoben wird, durch Beförderung erzielt hat, würde es auch ungerecht empfinden, wenn die Gehobenen durch Mitnahme  der günstig3n Beurteilungen im niedrigeren Statusamt einen Vorteil  bei weiteren Beförderungen bekommen.

Bei eine Umstellung  eines Systems gibt immer und ohne Ausnahme  Gewinner und Verlierer.

Shamayian

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Hallo clarion. Ja verstehe ich absolut. Aber dann eben unter den Beamten immer wieder Unfrieden zu schaffen und durch Verdrehung von Tatsachen Vorteile fürs Unternehmen zu schaffen finde ich nicht richtig. Weil wenn wir ehrlich sind, wird das nicht gemacht um es möglichst gut und fair für alle Mitarbeiter zu gestalten. Sondern es wird so vorteilhaft wie es geht für das Unternehmen gemacht. Und da ist es natürlich praktisch, wenn sich die Mitarbeiter eher untereinander anfeinden, als dass sie sich gemeinsam gegen das eigentliche Problem wenden. Ist meine Sicht der Dinge.

Tagelöhner

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Ach herrje, wer von Beamten und Unternehmen im gleichen Satz faselt, sollte sowieso nochmal die sogenannte Bestenauslese durchlaufen. Fakt ist doch, dass jeder bis A10 um ein Amt angehoben wurde, also am Ende mehr Geld in der Tasche hat und sich etwas auf seinen neuen Dienstgrad einbilden darf.  ;D

Aber ja, es ist natürlich niemals genug...daher wird's auch Zeit für eine 1 zu 1 Übertragung von erstreikten Tarifergebnissen, die Angleichung der Wochenarbeitszeit auf das Tarifniveau, eine Wiedereinführung der jährlichen Sonderzahlung usw.

Vollkaskomentalität bei zeitgleicher "niemals-Hals-vollkriegen"-Mentalität ist einfach abartig... ::)

Shamayian

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Was ist daran jetzt noch eine konstruktive Diskussion? Glückwunsch zu der Einstellung. Genießen Sie Ihren Platz an der Sonne.

DrStrange

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Tagelöhner einfach auf die ignore Liste und gut. Der faselt seit Monaten wirres Zeug.

Zum Thema: Eine Beförderung ist die Ernennung in ein anderes Amt mit höherem Endgrundgehalt. Befördert werden kann man aber nur, aufgrund von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Nimmt man wie üblich bei Beurteilungen die Gaußsche Kurve an, können allein dadurch nicht alle infrage kommenden Beamte befördert werden. Hoffentlich klagt jemand dagegen. Denn dieses Vorgehen erklärt jedes Laufbahngesetz zur Makulatur.

Shamayian

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Danke an alle die mir hier weiter geholfen haben! Geht bei uns nämlich nicht um den Einzelfall, scheint was größeres zu sein und jetzt haben wir ne Richtung.