Autor Thema: Stufenlaufzeit E9 /5 auf 6  (Read 1394 times)

zapuntel

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 32
Stufenlaufzeit E9 /5 auf 6
« am: 02.05.2023 13:03 »
Hallo,
Bin mir nicht sicher. Mein verbeamtetes Kind widerspricht vehement.

Mein Mann ist im Zuge der "normalisierung" der E9 Laufzeiten in der Tarifverhandlung 2019 zum 1.1.19 in die E9/5 hochgestuft worden.

Es ist doch dann eine Stufenlaufzeit von 5 Jahren??
Dann müsste er an 1.1 2024 in die E9/6 hoch kommen......

Oder denk ich da verkehrt.....

LG zapuntel


zapuntel

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 32
Antw:Stufenlaufzeit E9 /5 auf 6
« Antwort #2 am: 02.05.2023 13:41 »
Nicht wirklich. Da steht nur bis E8

Und wann ist man nun bei der E9A in der 6. Stufe?

Ich glaub die Liste ist veraltet, die ist von 2013...

slavarolf

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Stufenlaufzeit E9 /5 auf 6
« Antwort #3 am: 02.05.2023 13:42 »
https://www.kommunalforum.de/e_9_a_tv_l.php

Auf der vorherigen Seite stand, dass die Regelung nur E2-E8 betrifft, laut der Seite betrifft die Regelung auch E9a

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,558
Antw:Stufenlaufzeit E9 /5 auf 6
« Antwort #4 am: 02.05.2023 14:02 »
Wieso widerspricht dein Kind? Und wieso ist es verbeamtet? ;)

§ 16 Abs. 3 TVL

Zitat

(3) 1Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von Stufe 3 an in Abhän-
gigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Absatz 2 - nach folgenden Zeiten einer
ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeit-
geber (Stufenlaufzeit):

- Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.

Demnach ist der 01.01.2024 korrekt.

Wabi Sabi

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 106
Antw:Stufenlaufzeit E9 /5 auf 6
« Antwort #5 am: 02.05.2023 14:04 »
Siehe § 29b TVÜ-Länder.
Hierdurch wurden in dem dort genannten Umfang Restlaufzeiten aus der („kleinen“) EG 9 bei Überleitung in die EG 9a bzw. EG 9b angerechnet. An der regulären Stufenlaufzeit als solcher ändert sich jedoch nichts. Also z. B. 5 Jahre in der Stufe 5. Siehe § 16 Absatz 3 TV-L.

Zum nachlesen:
https://www.mf.niedersachsen.de/download/149758/Entgeltgruppen_9a_9b_-_Stand_18.11.2019.pdf
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!