Autor Thema: [BY] Aufrollungsdifferenz durch neuen Familienzuschlag mal hoch mal niedrig  (Read 1394 times)

Clerico

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Hallo zusammen,
seit Tagen liegt die Bezügemitteilung auf meinem Tisch und ergibt nach wie vor keinen Sinn für mich.
Ich erhalte für die Rückrechnungsperiode April über 90€ Aufrollungsdifferenz.
Für die Monate Januar bis März 2023 jedoch jeweils nur 0,72€.
Alle vier Monate also 90€ + 3*0,72€ wurden mir überwiesen.
Auch der Rechner auf dieser Website gibt über 90€ mehr pro Monat an, das passt auch für den Monat Mai...

Ich habe keine Ahnung, warum ich dann aber für die 3 Monate nur 0,72€ bekomme. Es hat sich an meinem Wohnort und an meiner Kinderzahl/Ehe oder sonstigem seit Jahren nichts geändert.

Kann mir das jemand erklären bzw. hat jemand auch so etwas bekommen?

SchrödingersKatze

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Ohne jetzt genau den Fall zu kennen. Ab dem 1.12. gab es ja die Besoldungserhöhung, die an den TVL angelehnt war, im Dezember dann die JSZ. Wahrscheinlich war die Differenz in den Vormonaten dann höher.

edv123

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M.W. wurde der Zuschlag nur für einen Monat rückwirkend gezahlt, also der April. Januar-März 2023 kommt separat in einer der folgenden Abrechnungen, ebenso die Vorjahre.

Die niedrigen Aufrollungsdifferenzen für Jan-März kann ich Dir aber leider auch nicht erklären.

Muenchner82

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Beim LfF hilft hinsichtlich der Rückrechnungen bis Januar ein Blick in die Bezügemitteilung:

Zitat
Auf Grund der Änderung des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16.12.2022 (BGBl I Nr. 51 vom 20.12.2022, Seite 2294)
ergibt sich eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags auf 1.230 Euro sowie des Entlastungsbetrags für
Alleinerziehende auf 4.260 Euro rückwirkend ab 01.01.2023.
Im aktuellen Abrechnungsmonat erfolgt eine Überrechnung Ihrer bisherigen Bezüge in 2023 auf der Grundlage der
vorgenannten steuerlichen Änderungen. Dadurch können sich für Sie unmittelbar Steuererstattungen ergeben.

Weiter wird ausgeführt:

Zitat
Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 10. März 2023 (GVBl. Nr.
5/2023, S. 80) werden die familienbezogenen Besoldungsbestandteile den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
entsprechend systematisch neu ausgerichtet und die Besoldung dabei wieder stärker von den tatsächlichen
Lebensverhältnissen abhängig gemacht. Nähere Informationen hierzu sind auf der Website des Landesamtes für Finanzen
unter der Adresse https://s.bayern.de/OrtsFamilienzuschlag veröffentlicht.
Nachzahlungen erfolgen für alle Betroffenen rückwirkend zum 1. Januar 2020 von Amts wegen. Sofern ein Anspruch
besteht wird mit den Bezügen im Folgemonat eine entsprechende Nachzahlung erfolgen.

Die Rückrechnung mit dem neuen Familienzuschlag für April wurde vorgenommen weil das Gesetz im April verabschiedet wurde, die weiteren Nachzahlungen erfolgen mit der Bezügeabrechnung für Juni.

edv123

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Beim LfF hilft hinsichtlich der Rückrechnungen bis Januar ein Blick in die Bezügemitteilung:

Zitat
Auf Grund der Änderung des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16.12.2022 (BGBl I Nr. 51 vom 20.12.2022, Seite 2294)
ergibt sich eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags auf 1.230 Euro sowie des Entlastungsbetrags für
Alleinerziehende auf 4.260 Euro rückwirkend ab 01.01.2023.
Im aktuellen Abrechnungsmonat erfolgt eine Überrechnung Ihrer bisherigen Bezüge in 2023 auf der Grundlage der
vorgenannten steuerlichen Änderungen. Dadurch können sich für Sie unmittelbar Steuererstattungen ergeben.

Weiter wird ausgeführt:

Zitat
Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 10. März 2023 (GVBl. Nr.
5/2023, S. 80) werden die familienbezogenen Besoldungsbestandteile den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
entsprechend systematisch neu ausgerichtet und die Besoldung dabei wieder stärker von den tatsächlichen
Lebensverhältnissen abhängig gemacht. Nähere Informationen hierzu sind auf der Website des Landesamtes für Finanzen
unter der Adresse https://s.bayern.de/OrtsFamilienzuschlag veröffentlicht.
Nachzahlungen erfolgen für alle Betroffenen rückwirkend zum 1. Januar 2020 von Amts wegen. Sofern ein Anspruch
besteht wird mit den Bezügen im Folgemonat eine entsprechende Nachzahlung erfolgen.

Die Rückrechnung mit dem neuen Familienzuschlag für April wurde vorgenommen weil das Gesetz im April verabschiedet wurde, die weiteren Nachzahlungen erfolgen mit der Bezügeabrechnung für Juni.

Was? Wer liest denn das Kleingedruckte?
Im Ernst, Danke!

Clerico

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Vielen Dank!
Ich habe zwar das Kleingedruckte gelesen, aber erst auf Seite 2 ... jetzt ergibt es mehr Sinn. Dann bin ich doch mal gespannt, was da reinkommen wird im nächsten Monat. So wie ich meinen Arbeitgeber einschätze, wird wohl zuerst jeder Cent drei Mal umgedreht, bevor er ausgezahlt wird.