Autor Thema: Höhergruppierung E8 Stufe 4 nach E9  (Read 2393 times)

WiesoWeshalbWarum

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Höhergruppierung E8 Stufe 4 nach E9
« am: 03.05.2023 09:51 »
Hallo in die Runde,

aufgrund der Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten würde mein AG mich nach E9a höhergruppieren.
Nach meinen Recherchen hätte ich dann inkl. Jahressonderzahlung weniger Geld als jetzt. Da das Tabellenentgelt E8,4 /E9,3 gleich ist und die JSZ weniger.
Zur Zeit E8 Stufe 4 mit Garantiebetrag aus der letzten HG. Lohnen würde sich die HG m.M. nach erst in knapp 1,5 Jahren aus der E8 Stufe 5.
Habe ich einen Denkfehler? Muss ich noch irgendwas beachten? oder gibt es Möglichkeiten (z.B. Stufenvorweggewährung) um diese Zeit zu überbrücken?

Vielen Dank schonmal für weitere Infos

Johann

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Antw:Höhergruppierung E8 Stufe 4 nach E9
« Antwort #1 am: 03.05.2023 11:37 »
Im TV-L kann dir eine höherwertige Tätigkeit temporär übertragen werden. Du erhältst für die Dauer der Ausübung eine Zulage. Sobald du dann in E8/5 bist, kann man dir die Tätigkeit dauerhaft übertragen und du wirst erst dann höhergruppiert.

WiesoWeshalbWarum

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Antw:Höhergruppierung E8 Stufe 4 nach E9
« Antwort #2 am: 03.05.2023 12:02 »
An so etwas habe ich gedacht :)
Gibt es da eine gesetzliche Grundlage zu?
Erfahrungen wie häufig oder mit welcher Begründung das abgelehnt werden könnte ?!

JC83

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Antw:Höhergruppierung E8 Stufe 4 nach E9
« Antwort #3 am: 03.05.2023 12:48 »
Hallo in die Runde,

aufgrund der Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten würde mein AG mich nach E9a höhergruppieren.
Nach meinen Recherchen hätte ich dann inkl. Jahressonderzahlung weniger Geld als jetzt. Da das Tabellenentgelt E8,4 /E9,3 gleich ist und die JSZ weniger.
Zur Zeit E8 Stufe 4 mit Garantiebetrag aus der letzten HG. Lohnen würde sich die HG m.M. nach erst in knapp 1,5 Jahren aus der E8 Stufe 5.
Habe ich einen Denkfehler? Muss ich noch irgendwas beachten? oder gibt es Möglichkeiten (z.B. Stufenvorweggewährung) um diese Zeit zu überbrücken?

Vielen Dank schonmal für weitere Infos

Ich nehme an, du redest von der E9A.

Hier ergibt es durchaus Sinn, mit der Höhergruppierung zu warten, bis du die Stufe 5 hast (auch wenn das eigentlich nicht geht, aufgrund der Tarifautomatik):

Neue Stufe in E 9a wäre dann Stufe 5 (3939.07 EUR).

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung E8 Stufe 4 nach E9
« Antwort #4 am: 03.05.2023 12:53 »
An so etwas habe ich gedacht :)
Gibt es da eine gesetzliche Grundlage zu?
Erfahrungen wie häufig oder mit welcher Begründung das abgelehnt werden könnte ?!
Vorübergehende Übertragung ist im TV-L geregelt.
Eine Höhergruppierung ist nur einvernehmlich möglich, da eine Änderung des AVs. Daher must du nur deinem Ag mitteilen, dass du der Tätigkeitsänderung zustimmst, wenn wie oben beschrieben diese durchgeführt wird.
Wenn du Pech hast, bekommt dann jemand anders diese Tätigkeiten und du gehst leer aus (ein Anspruch darauf hast du nicht).

Bei uns wurde und werden solche kritischen Fälle immer per vorübergehende Übertragung geregelt, wenn es sich um überschaubare und begründbare Fälle handelt.
Bei einem Fall wie bei dir würden wir es so machen, wenn du der one and only Kandidat bist oder der Abstand zu den anderen zu gross ist.

WiesoWeshalbWarum

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Antw:Höhergruppierung E8 Stufe 4 nach E9
« Antwort #5 am: 03.05.2023 14:09 »
Die Zulage für die vorübergehende Ausübung höherwertiger Tätigkeit wird auf der Grundlage des Höhergruppierungsbetrags berechnet, sodass das Tabellenentgelt nach Höhergruppierung dem bisherigen Entgelt (Tabellenentgelt einschließlich Zulage nach § 14 TVöD) entspricht.

Habe das grade gefunden.
Kann diese Zulage frei bestimmt werden oder gibt es dafür bestimmte Parameter?
Wenn ich den obigen Satz lese werde ich nicht schlau. Welcher Höhergruppierungsbeitrag wäre das in meinem Fall? Diff. E8 Stufe 4 - E8 Stufe5? Die Tätigkeit ist ja die für E9a.. Stehe gerade ein wenig auf dem Schlauch :-[

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung E8 Stufe 4 nach E9
« Antwort #6 am: 03.05.2023 15:45 »
Das ganz läuft so ab:
Man überträgt dir nur vorübergehend die höherwertigen Tätigkeiten (z.B. zur Erprobung) und du bleibst in deiner alten EG und Stufe und Stufenlaufzeit läuft weiter.
Du bekommst aber das Entgelt in der höhe ausgezahlt, als ob du höhergruppiert worden wärst.

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Antw:Höhergruppierung E8 Stufe 4 nach E9
« Antwort #7 am: 04.05.2023 06:58 »
Danke für die Erläuterung.
In meinem Fall ist da nur das Problem das das Tabellenentgelt E8S4- E9aS3 gleich ist.
Wie wird die Zulage in so einem Fall berechnet?

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung E8 Stufe 4 nach E9
« Antwort #8 am: 04.05.2023 07:13 »
Danke für die Erläuterung.
In meinem Fall ist da nur das Problem das das Tabellenentgelt E8S4- E9aS3 gleich ist.
Wie wird die Zulage in so einem Fall berechnet?
Genauso wie bei einer Höhergruppierung, in deinem Fall bekommst du eine Zulage von 100,96€

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Antw:Höhergruppierung E8 Stufe 4 nach E9
« Antwort #9 am: 04.05.2023 09:12 »
Danke.
Dann bin ich mal gespannt ob ich mit dem Vorschlag weiter komme ;)

Ornaki

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Antw:Höhergruppierung E8 Stufe 4 nach E9
« Antwort #10 am: 05.05.2023 11:10 »
Stehe aktuell vor dem selben Problem, nur das bei mir noch 4 Jahre sind bis ich die E8 Stufe 5 erreiche.

Ich habe mir selber mal eine kleine Rechnung gemacht: Wenn ich jetzt die Höhergruppierung annehmen würde, würde ich in den nächsten 3 Jahren ein Plus von ~800€ Brutto pro Jahre haben.

Allerdings würde es dann 7 Jahre dauern bis ich in die E9a Stufe 5 komme.

Wenn ich mit der Beförderung/Höhergruppierung noch 4 Jahre warte (Bis ich in der E8 Stufe 5 bin) würde ich zwar auf die 3x~800€ verzichten, würde dann aber direkt nach einem Jahr schon wieder deutlich im Plus sein, da der Zuwachs in der E9a Stufe 5 so enorm ist.

Ich hoffe ich habe das verständlich erklärt.

Grüße

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung E8 Stufe 4 nach E9
« Antwort #11 am: 05.05.2023 11:50 »
Ich hoffe ich habe das verständlich erklärt.
Grundsätzlich ja, wenn da nicht das verwirrte mit 3x800 und 4 Jahre warten wäre?

HG = ~100€ mehr im Monat
Du bist dein ersten Monat in der 8 Stufe 4? dann in 4 Jahren Stufe 5
dann also 4x12x100€ mehr als jetzt
HG in 4 Jahren auf obiges verzichtet, dafür nach der HG 419 pro Monat, also Break Even nach einem knappen Jahr.

Ornaki

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Antw:Höhergruppierung E8 Stufe 4 nach E9
« Antwort #12 am: 05.05.2023 14:13 »
Ich hoffe ich habe das verständlich erklärt.
Grundsätzlich ja, wenn da nicht das verwirrte mit 3x800 und 4 Jahre warten wäre?

HG = ~100€ mehr im Monat
Du bist dein ersten Monat in der 8 Stufe 4? dann in 4 Jahren Stufe 5
dann also 4x12x100€ mehr als jetzt
HG in 4 Jahren auf obiges verzichtet, dafür nach der HG 419 pro Monat, also Break Even nach einem knappen Jahr.

durch den Garantibetrag wären es zwar ~100€ im Monat mehr, aber dadurch das man in der E9a ist hat man nur noch weniger von der Jahressonderzahlung (war glaub ich irgendwas mit nur ~70%).

Das habe ich in meiner Rechnung schon abgezogen. Also ich würde mit der Höhergruppierung in die E9a Stufe 3 3400€ Brutto im Monat verdienen, +100€ Garantibetrag =3500€. Das ganze für 3 Jahre da ich dann in die E9a Stufe 4 kommen würde. Dort würde der Garantibetrag wegfallen und ich würde das normale Entgeld der E9a Stufe 4 bekommen (ist aber immer noch "nur" 3500€). Sprich ich würde in den Jahren jedes Jahr 1200€ mehr verdienen, aber jedes Jahr in der Jahressonderzahlung ca 400€ weniger bekommen. Damit komme ich dann auf ca 800€ im Jahr die ich mit der Höhergruppierung mehr verdienen würde.

Also würde ich 2023 800€, 2024 800€ (Summe 1600€), 2025 800€ (Summe 2400€), 2026 800€ (Summe 3200€) mehr verdienen wenn ich die Beförderung jetzt sofort nehmen würde.

(Jetzt ist mir aufgefallen, ich meinte 800*4 und nicht mal 3)

Wenn ich aber mit der Beförderung noch 4 Jahre warte sieht die Rechnung so aus:

2023 -800€, 2024 -1600€, 2025 -2400€, 2026 -3200€, 2027(Höhergruppierung in die E9a 5) +1600.

Sprich das was ich in 4 Jahren (jährlich 800€) erstmal weniger habe, ist nach einem Jahr in E9a 5 schon wieder komplett aufgehoben und sogar 1600€ im plus.

Ich habe dafür mal extra eine schöne Tabelle gemacht, diese aber nur ausgedruckt, meinem Teamleiter gegeben und nirgends abgespeichert.

WiesoWeshalbWarum

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Antw:Höhergruppierung E8 Stufe 4 nach E9
« Antwort #13 am: 08.05.2023 11:04 »
Des Geldes wegen gibt es für mich auch nur einen richtigen Weg   ;)
Die Frage ist ja eher was die Personalabteilung daraus machen will/kann...
Wenn die höherwertige Arbeit jetzt da ist und die E9 zur Verfügung steht können die auch sagen "friss oder stirb".
Dann bekommt jemand anders die Stelle und die Arbeit und man selber guckt in die Röhre.

Bei mir wäre noch die Frage wie sich deine Rechnung mit dem jetzigen Garantiebetrag aus der HG von E7 verhält!? Entfällt der nicht bei HG? oder gäbe es auf jeden Fall den Garantiebetrag aus der Tabelle?

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung E8 Stufe 4 nach E9
« Antwort #14 am: 09.05.2023 00:08 »
Der Garantiebetrag von der vorherigen HG ist bei neuer HG irrelevant und findet keinerlei Berücksichtigung.